Der Vortrag „Gesetzeslage bei Suizidalität und Krisenintervention“ von Christine Krokauer ist Bestandteil des Kurses „Suizidalität“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Gesetz greift bei der notwendigen Unterbringung eines suizidalen Patienten?
Was geschieht bei Suizidgefahr, wenn der Patient bereits in einer Klinik ist?
Wer entscheidet wie lange ein Patient zwangseingewiesen werden darf?
Wer muss in Bayern verständigt werden, wenn man in der Praxis einen akut suizidalen Patienten vor sich hat?
Wo findet sich der Suizid in der ICD-10?
Wie hoch ist der Anteil psychiatrischer Notfälle bei Notfällen insgesamt?
Was gehört nicht zu den häufigsten psychiatrischen Notfällen?
Können in der Praxis eines HPP auch Notfälle auftreten?
Welche Aussage zum Umgang mit suizidalen Patienten trifft zu?
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