Archiv - Berufskunde und Hygiene von Dipl.-Biol. Eva Stiefvater

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - Berufskunde und Hygiene“ von Dipl.-Biol. Eva Stiefvater ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Berufskunde und Hygiene“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemeines
  • Heilpraktikergesetz
  • Durchführungsverordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • Zahnheilkundegesetz
  • Hebammengesetz
  • Embryonenschutzgesetz
  • Arzneimittelgesetz
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Schutzimpfung
  • Röntgenverordnung
  • Bestattungsgesetz
  • Strafprozessordnung
  • Unterbringungsgesetz
  • Weitere Einschränkungen
  • Behandlungsvertrag und seine Verpflichtungen
  • Hygiene allgemein
  • Verfahren der Desinfektion
  • Verfahren der Sterilisation

Quiz zum Vortrag

  1. Die Tätigkeit des Heilpraktikers muss vergütet werden.
  2. Dem Heilpraktiker ist erlaubt, was ihm nicht verboten ist.
  3. Hausbesuche ohne feste Praxisadresse sind erlaubt.
  4. Ein approbierter Arzt darf nicht gleichzeitig Heilpraktiker sein.
  5. Ausübung der Heilkunde beinhaltet schon die Untersuchung.
  1. Es ist geregelt, welche Personen meldepflichtig sind.
  2. Es sind Bedingungen festgelegt, die ein Heilpraktikeranwärter erfüllen muss.
  3. Es ist geregelt, dass ein Heilpraktiker nicht den Mundraum behandeln darf.
  4. Es ist geregelt, dass ein Heilpraktiker nicht im Umherziehen tätig sein darf.
  5. Es schränkt die Tätigkeit ein bei der Behandlung von Zähnen.
  1. Die Polizei darf vom Heilpraktiker nicht gerufen werden, wenn der Verdacht auf Suizidalität besteht.
  2. Eine Leichenschau ist ihm verboten.
  3. Röntgen ist dem HP selbst dann untersagt, wenn eine Ausbildung an einem entsprechenden Gerät vorliegt.
  4. Leistungen des Heilpraktikers werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht abgerechnet.
  5. Es ist ihm untersagt, mit dem roten Kreuz zu werben.
  1. Schweigepflicht gilt auch vor Gericht
  2. Sorgfaltspflicht – etwas anwenden, was auch erlernt wurde
  3. Stetige Fortbildung
  4. Dokumentationspflicht
  5. Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten
  1. Herstellung völliger Keimfreiheit
  2. 70 % Äthanol wird häufig verwendet
  3. Auskochen
  4. Bestrahlung mit Gammastrahlen
  5. Tupfer- und Sprühmethode bei der Hautdesinfektion
  1. Sprühmethode für eine große Flächen (z.B. Oberfläche der Liege)
  2. Thermische Verfahren sind typisch
  3. Trockene Hitze mit 180 Grad 30 Minuten
  4. Heißluftsterilisator über trockene Hitze mit 160 Grad 200 Minuten
  5. Funktionsablauf bei einem Autoklav: Anheizzeit, Ausgleichszeit, Einwirkzeit, Abkühlzeit

Dozent des Vortrages Archiv - Berufskunde und Hygiene

Dipl.-Biol. Eva Stiefvater

Dipl.-Biol. Eva Stiefvater

Eva Stiefvater studierte zunächst Biologie an der Universität Karlsruhe. Es folgten eine Ausbildung zur Heilpraktikerin sowie zahlreiche Ausbildungen in psychologischen und naturheilkundlichen Verfahren (Gesprächstherapie bei Dr. Dr. Damir del Monte, Bowtech bei Manfred Zainzinger, Phytotherapie, Regena-Therapie, allgemeine Naturheilverfahren). Neben der Vermittlung von medizinischen Grundlagenfächern, obliegen ihr am Privatinstitut 'encephalon' die Bereiche Lernmanagement, Prüfungsvorbereitung und Prüfungstraining. Frau Stiefvater ist in eigener Praxis in Karlsruhe tätig.

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