Wo soll es hingehen?
Zunächst einmal sollten Sie sich die Frage stellen, wo es in Ihrer Wahlstation hingehen soll. Dabei ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre Entscheidung zumindest teilweise von Ihren Sprachkenntnissen abhängig machen. Auch wenn Sie während Ihrer Arbeit gut mit Deutsch oder Englisch zurechtkommen, ermöglichen Ihnen erst die Kenntnisse der Landessprache einen vertieften Einblick in die Kultur, in der Sie sich ja immerhin einige Monate bewegen.
Darüber hinaus werden in manchen Bundesländern sogar hinreichende Kenntnisse der Landessprache vorausgesetzt, um überhaupt eine Genehmigung für die Station zu erhalten. Dies ist beispielsweise in Thüringen der Fall. Wenn Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse auf Vordermann bringen wollen, bietet es sich an, vorher einen Kurs zu absolvieren.
Daneben sollten Sie sich vor Ihrer Bewerbung im Klaren darüber sein, ob Sie die Lebenshaltungskosten an Ihrem Zielort wirklich aufbringen können. Zwar erhalten Sie während der Wahlstation weiterhin die Unterhaltsbeihilfe durch ihr Bundesland, viele Ausbilder zahlen darüber hinaus jedoch keine zusätzliche Vergütung. Insbesondere für das Leben in einer großen Metropole sollten Sie dementsprechend über ein finanzielles Polster verfügen. Vergessen Sie außerdem nicht, die Reisekosten in Ihre Kalkulation einzubeziehen.
Kanzlei, Unternehmen oder doch lieber Auswärtiges Amt?
Ferner ist es vernünftig, die Station mit Rücksicht auf Ihren späteren Berufswunsch zu wählen – schließlich trennt Sie vom Jobeinstieg nur noch die mündliche Prüfung. Wenn Sie sich sicher sind, später einmal als Anwalt tätig sein zu wollen, sollten Sie also versuchen, eine Kanzlei von Ihren Qualitäten zu überzeugen. Als angehender Wirtschaftsjurist können Sie sich auch auf die Suche nach einer Station in der Rechtsabteilung eines Unternehmens machen.
Wenn Sie dagegen eine Karriere im Auswertigen Dienst anstreben, bietet das Absolvieren der Wahlstation in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes eine gute Möglichkeit. Daneben besteht auch die Option, die Wahlstation in einer internationalen Organisation zu verbringen.
Die Planung
Besonders wichtig ist, dass Sie ihre Wahlstation rechtzeitig planen. Finden Sie heraus, welche Voraussetzungen an die Anerkennung der Station durch das für Sie zuständige Oberlandesgericht geknüpft sind. Zudem sollten Sie beachten, dass Ihre Bewerbung höhere Chancen hat, wenn sie frühzeitig erfolgt. So empfehlen beispielsweise die Deutschen Außenhandelskammern im Hinblick auf das hier zu durchlaufende Bewerbungsverfahren eine Vorlaufzeit von 12 bis 18 Monaten.
Darüber hinaus ist auch eine entsprechende Vorsorge im gesundheitlichen Bereich ein wichtiges Thema. Prüfen Sie, ob Sie über alle wichtigen Impfungen für Ihr Zielland verfügen. Gegebenenfalls ist auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung erforderlich. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Bedenken Sie außerdem, dass Sie für die Einreise in viele Länder einen Reisepass benötigen, der auch noch einige Zeit über Ihre Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein muss. Sofern Sie noch keinen besitzen, muss dieser rechtzeitig beantragt werden. Außerdem sollten Sie sich frühzeitig über die Visabestimmungen des Ziellandes informieren, um alle Formalitäten stressfrei erledigen zu können.
Haben Sie eine Zusage erhalten, gilt es nun, sich um die Suche nach einer Unterkunft und die Anreise zu kümmern. Gerade wenn ein Flug gebucht werden muss, lohnt es sich unter Umständen, bereits frühzeitig nach passenden Angeboten Ausschau zu halten und die Preise sorgfältig zu vergleichen. Bei der Suche nach einer Unterkunft sind Sie indessen meist nicht auf sich allein gestellt. Gerade, wenn an Ihrem Stationsort regelmäßig Referendare beschäftigt werden, kann Ihnen Ihr Ausbilder häufig den ein oder anderen wertvollen Tipp für die Suche nach einer Unterkunft geben.
Auch eine Kreditkarte, mit der Sie im Ausland kostenlos Geld abheben können, wird sich früher oder später als äußerst nützlich erweisen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, unter welchen Voraussetzungen Sie eine solche erhalten können, wenn Sie bislang noch keine haben.
Anlaufstellen
Um Ihnen die Recherche nach Ihrer Wunschstation zu vereinfachen, haben wir Ihnen einige Anlaufstellen zusammengestellt, bei denen Sie sich erkundigen können:
• Eine gute Möglichkeit ist etwa das Absolvieren der Wahlstation in einer der Deutschen Außenhandelskammern, auf deren Internetseite sich eine Übersicht findet, in welchen Ländern dies möglich ist. Auch das Auswärtige Amt ist als Ausbilder heißbegehrt und stellt umfangreiche Informationen auf seiner Internetpräsenz zur Verfügung.
• Daneben lohnt sich auch eine Bewerbung bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die Referendaren regelmäßig die Chance einräumt, ihre Wahlstation in einer ihrer ausländischen Niederlassungen zu absolvieren.
• Wenn es Sie statt in den angloamerikanischen Rechtskreis eher in den fernen Osten zieht, könnte das Japanprogramm der Robert-Bosch-Stiftung für Sie interessant sein, in dessen Rahmen jährlich jeweils 15 Stipendien an Referendare vergeben werden, die ihre Wahlstation in Japan verbringen möchten.
• Auch das Anwaltsblatt Karriere, das Magazin für Studierende und Referendare des Deutschen Anwaltvereins, hält auf seiner Internetseite eine Liste mit Adressen von Kanzleien bereit, die gewillt sind, deutsche Referendare auszubilden. Hinzukommend sind die dort genannten Anwälte Mitglied im Deutschen Anwaltverein ihres Landes. Hier werden beispielsweise Interessenten fündig, die gerne in den USA, Frankreich oder Liechenstein Erfahrungen sammeln möchten.
• Ebenfalls sehr informativ ist ein Blick auf die Internetpräsenzen der verschiedenen Juristenvereinigungen. Egal, ob die Deutsch-Südafrikanische, die Deutsch-Russische oder die Deutsch-Britische Juristenvereinigung: Hier finden Sie Stellenbörsen bzw. Listen mit Kontaktadressen ausländischer Kanzleien und Institutionen, an die Sie ihre Bewerbung richten können.
Fazit
Betrachten Sie die Wahlstation während des Referendariats als letzte Möglichkeit innerhalb Ihrer Ausbildung, relativ unkompliziert Auslandserfahrung sammeln zu können. Und obwohl Sie auch hierbei in der Regel nicht um eine prall gefüllte Arbeitswoche herumkommen und Sie vermutlich schon ab und zu mit Bangen an den mündlichen Teil des 2. Staatsexamens denken, sollten Sie aus dieser Zeit das Beste für sich herausholen. Vielleicht können Sie ja noch ein paar Urlaubstage entbehren und Ihre Station mit einer Rundreise abschließen? Sie haben es sich auf jeden Fall verdient.