Voraussetzungen der Klageänderung, § 263 ZPO

Voraussetzungen der Klageänderung, § 263 ZPO

In der juristischen Praxis kommt es immer wieder vor, dass zunächst erhobene Klagen nachträglich geändert werden müssen. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Klageänderung zulässig ist, regeln die §§ 263 f. ZPO, bei deren Prüfung eine besondere Systematik zu beachten ist.
Voraussetzungen Klageänderung
Lecturio Redaktion

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31.01.2024

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Inhalt

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I. Vorliegen einer Klageänderung

Eine Klageänderung liegt dann vor, wenn sich der Streitgegenstand ändert.

Die herrschende Meinung geht von einem prozessual zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff aus. Nach diesem setzt sich der Streitgegenstand aus Klageantrag und dem vorgetragen Lebenssachverhalt zusammen.

Wird also eines von beiden oder beides geändert, ändert sich dadurch der Streitgegenstand. Somit liegt auch eine Klageänderung vor.

Darüber hinaus soll eine Klageänderung auch darin zu sehen sein, dass die Reihenfolge zwischen Haupt- und Hilfsantrag geändert wird [BGHZ 170, 164].

II. Vorrangige Prüfung des § 264 ZPO

Wenn eine Klageänderung vorliegt, stellt sich die Frage, ob diese zulässig ist. Zur Beantwortung dieser Frage, ist zunächst § 264 Nr. 2 und 3 ZPO zu prüfen. Die dort beschriebenen Klageänderungen sind kraft Gesetzes immer zulässig und stellen eine Art privilegierte Klageänderung dar.

1. § 264 Nr. 1 ZPO

Die Fallgestaltung des § 264 Nr. 1 ZPO stellt schon per Definition keine Klageänderung dar. Wenn, wie dort beschrieben, ohne Änderung des Klagegrundes die tatsächlichen oder rechtlichen Anführungen lediglich ergänzt oder berichtigt werden, bleibt der Streitgegenstand derselbe. Damit hat § 264 Nr. 1 ZPO lediglich klarstellenden Charakter. Dementsprechend muss in diesem Fall auch nicht erörtert werden, ob die Klageänderung zulässig ist. Eine solche liegt nicht vor.

2. Kraft Gesetzes zulässige Klageänderung, § 264 Nr. 2; 3 ZPO

Dagegen sind die in § 264 Nr. 2 und 3 ZPO beschriebenen Alternativen tatsächlich Klageänderungen, auch wenn das Gesetz anders formuliert. Dort heißt es: „ Als eine Änderung der Klage ist es nicht anzusehen …“. Diese Ausdrucksweise ist irreführend. Gemeint ist mit dieser Formulierung, dass eine solche Klageänderung stets zulässig ist.

Von § 264 Nr. 2 ZPO werden Fälle der Klageerhöhung oder –ermäßigung erfasst. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass der Klagegrund unverändert bleibt. Das heißt der zugrunde liegende Lebenssachverhalt bleibt im Kern derselbe. Allerdings wird der Klageantrag bezüglich Haupt- oder Nebenforderungen erhöht oder ermäßigt.

Auch bei den von § 264 Nr. 3 ZPO erfassten Fällen bleibt der Klagegrund unverändert. Hier wird aber, wegen später eingetretener oder bekannt gewordener Veränderungen, ein anderer Gegenstand oder Schadensersatz verlangt.

III. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klageänderung, §§ 263, 267 ZPO

Hat die bisherige Prüfung ergeben, dass kein Fall nach § 264 Nr. 2 oder 3 ZPO vorliegt, sind nun die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen in Augenschein zu nehmen. Dies wird zum Beispiel nötig, bei Fällen der klageauswechselnden Klageänderung oder der nachträglichen objektiven Klagenhäufung. Das erstgenannte Beispiel liegt vor, wenn der Lebenssachverhalt und/oder das Rechtsfolgebegehren ausgewechselt werden. Wird hingegen neben einem bereits rechtshängig gemachten Anspruch ein neuer selbstständiger Anspruch erhoben, liegt ein Fall im Sinne des zweiten Beispiels vor.

1. Einwilligung des Beklagten

In diesen Fällen ist die Klageänderung zulässig, wenn der Beklagte in die Änderung der Klage einwilligt, § 263 1. Alt. ZPO. Da dies in der Praxis nur selten vorkommen wird, ist häufig weiter zu prüfen. Gemäß § 267 ZPO ist die Einwilligung des Beklagten in die Änderung der Klage anzunehmen, wenn er, ohne der Änderung zu widersprechen, sich in einer mündlichen Verhandlung auf die abgeänderte Klage eingelassen hat. Insoweit spricht man von rügeloser Einlassung.

2. Sachdienlichkeit

Fehlt es auch an dieser, ist die Klageänderung nur dann zulässig, wenn das Gericht sie für sachdienlich erachtet, § 263 2. Alt. ZPO. Die Entscheidung darüber, ob Sachdienlichkeit vorliegt, folgt prozesswirtschaftlichen Erwägungen [BGH NJW 12, 2662].

Definition: Sachdienlichkeit liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt, für die Entscheidung über den neuen Klageantrag relevant ist und durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird.

Ist dieses Kriterium erfüllt, schadet es auch nicht, wenn weitere Beweise erhoben werden müssen und sich der Prozess dadurch verzögert. Den bereits begonnen Prozess zu beenden und einen komplett neuen anzusträngen, würde noch länger dauern und wäre auch kostenintensiver.
Ist das bisherige Ergebnis des Prozesses jedoch nicht erheblich für die Entscheidung über die geänderte Klage, fehlt es an der Sachdienlichkeit. Dann ist die Klageänderung unzulässig.

Tipp: Wie geht es dann weiter? Lese hier den Artikel zu den Folgen der Klageänderung

Quellen

  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, 14. Auflage, § 9

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Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.