Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip in der deutschen Zivilrechtsordnung steht in Europa und der Welt nahezu alleine. Das Abstraktionsprinzip stellt damit ein stilprägendes Merkmal der deutschen Rechtsordnung dar. Befassen Sie sich im Folgenden mit Trennungs- und Abstraktionsprinzip, um eine solide Grundlage für Klausur und Examen zu schaffen!
Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Lecturio Redaktion

·

22.01.2024

·

Inhalt

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I. Trennungsprinzip

Das Trennungsprinzip kommt in vielen europäischen Rechtsordnungen vor.

Definition: Das Trennungsprinzip legt fest, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft rechtlich getrennte Vorgänge sind.

Verpflichtungsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die die Verpflichtung zu einer Leistung begründen. Sie werden auch als schuldrechtliche Geschäfte bezeichnet. Beispiele für Verpflichtungsgeschäfte sind Kauf-, Miet- und Werkvertrag.

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Verfügungsgeschäfte hingegen sind Rechtsgeschäfte, durch die ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Verfügungsgeschäfte werden auch dingliche oder sachenrechtliche Geschäfte genannt. Durch das Verfügungsgeschäft wird in der Regel ein Verpflichtungsgeschäft erfüllt. Ein Beispiel für ein Verfügungsgeschäft ist die Übertragung des Eigentums nach § 929 S. 1 BGB.

II. Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip kann als Weiterentwicklung des Trennungsprinzips angesehen werden. In Europa und der Welt steht die deutsche Zivilrechtsordnung mit dem Abstraktionsprinzip nahezu alleine. Das Abstraktionsprinzip wird deshalb als prägendes Merkmal der deutschen Rechtsordnung angesehen.

1. Inhalt

Definition: Das Abstraktionsprinzip legt fest, dass die Gültigkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäftes keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Verfügungsgeschäft ist.

Demnach wirken sich Mängel des Verpflichtungsgeschäftes nicht unmittelbar auf die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäftes aus.
Beide Rechtsgeschäfte sind sowohl nach ihren tatbestandlichen Voraussetzungen als auch nach ihren Rechtsfolgen voneinander rechtlich unabhängig.
Ist das Erfüllungsgeschäft wirksam, tritt die dingliche Rechtsänderung ein. Hierfür ist es unerheblich, ob das Grundgeschäft wirksam oder unwirksam ist.

2. Zweck

Das Abstraktionsprinzip führt zu einem erhöhten Maß an Rechtssicherheit, dadurch dass die Eigentumslage leichter und sicherer feststellbar ist. Ein für Fehler anfälliges Verpflichtungsgeschäft kann für die sachenrechtliche Zuordnung außer Acht gelassen werden.
Zudem wird die Abtretung von Forderungen erleichtert, bei denen kein gutgläubiger Erwerb möglich ist.
Zudem führt das Abstraktionsprinzip dazu, dass mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen großzügiger umgegangen werden kann, da die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts keine unmittelbare Auswirkung auf die sachenrechtliche Zuordnung hat.

III. Fehleridentität

Weisen das schuldrechtliche und das sachenrechtliche Rechtsgeschäft Fehleridentität auf, sind beide Geschäfte nichtig.

Definition: Fehleridentität liegt vor, wenn Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft mit dem gleichen Mangel behaftet sind.

Die Fehleridentität stellt allerdings keine Durchbrechung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips dar. Beide Rechtsgeschäfte weisen lediglich den gleichen Mangel auf.

Quellen

  • Strack, Astrid: Hintergründe des Abstraktionsprinzips, JURA 2011/11.
  • Stadler, Astrid/Rüthers, Bernd: Allgemeiner Teil des BGB, 20. Auflage, München 2020.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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