Zwei Wege, um Steuerberater*in zu werden
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, eine Karriere als Steuerberater*in einzuschlagen. Entweder, Sie absolvieren eine entsprechende Ausbildung oder Sie wählen eine akademische Laufbahn und steigen über ein Studium in diesen Berufszweig ein. Im Anschluss müssen Sie die unvermeidliche Steuerberaterprüfung ablegen und sich zum/zur Steuerberater*in bestellen lassen.
Der Unterschied dieser beiden Möglichkeiten liegt hauptsächlich in der verlangten Berufserfahrung, die Sie vorweisen müssen, um sich zur Steuerberaterprüfung anmelden zu können. Studierte müssen weniger Berufspraxis sammeln als diejenigen, die eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten
Steuerfachangestellte sind Fachkräfte, die Steuerberater*innen in ihren Praxen zuarbeiten. Ihr Aufgabenbereich bezieht sich hauptsächlich auf unterstützende Tätigkeiten: sie erfüllen organisatorische Aufgaben der Firma und Tätigkeiten im Steuerwesen. Beispielsweise übernehmen Steuerfachangestellte die Buchführung der Mandant*innen, bereiten Steuererklärungen für Betriebe und Privatpersonen vor, kümmern sich um die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Betriebe und sind selbstverständlich auch für allgemeine Büroarbeiten zuständig.
Für die Ausbildung an sich sind keine spezifischen Voraussetzungen vorgeschrieben, es zeigt sich jedoch, dass Unternehmen bevorzugt Abiturient*innen bzw. Bewerbende mit Hochschulreife einstellen.
Einmal eingestellt, erwarten den künftigen Steuerfachangestellten in der Ausbildung vier Fachgebiete: Steuerwesen, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht. Diese Inhalte werden durch ein duales System vermittelt, das heißt, Auszubildende arbeiten ab dem ersten Tag in einer Steuerberaterpraxis und absolvieren die Berufsschule parallel.
Wurde die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, benötigen junge Steuerfachangestellte 10 Jahre Berufserfahrung, um sich zur Steuerberaterprüfung anmelden zu können. Diese recht lange Zeitspanne kann jedoch durch eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt*in verkürzt werden – so werden nur noch 7 Jahre Berufspraxis verlangt.
Der nächste Schritt: vom Steuerfachangestellten zum Steuerfachwirt
Steuerfachangestellte müssen leider ebenfalls ein paar Jahre Berufserfahrung sammeln, bevor sie eine Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt*in anstreben können. 3 Jahre sind hierfür nötig. Wer sich trotz der Wartezeit dafür entscheidet, diesen Weg weiterzuverfolgen, wird an deren Ende verantwortungsvolle, berufsspezifische Aufgaben mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft übernehmen können.
Da diese weiterführende Ausbildung parallel zum Beruf absolviert wird, ist eine genaue Angabe der Dauer nur schwer möglich. In der Regel brauchen Lernende ein bis zwei Jahre, bis sie ihre Prüfung ablegen. Auch Fernlehrgänge sind eine ernst zu nehmende Alternative. Der Unterricht selbst findet in Teilzeit und in Wochenendseminaren statt und umfasst die Gebiete Steuerrecht, Rechnungswesen, Grundzüge der Betriebswirtschaft und Grundzüge des Wirtschaftsrechts. Für diese Inhalte verlangen Lehrgangsanbieter sehr unterschiedliche Preise, die Spanne liegt in etwa zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Daraus ergibt sich, dass die Angebote von Interessierten sehr genau geprüft werden müssen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Die Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt*in ist nicht nur eine Option für Steuerfachangestellte. Interessanterweise befähigt auch eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen Beruf (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau) und eine fünf jährige Berufserfahrung zu dieser Fortbildung. Ebenfalls möglich ist sie mit acht Jahren einschlägiger Berufspraxis.
Anschließend ist der oder die frisch gebackene Steuerfachwirt*in zu einem Studium berechtigt, beispielsweise zu einem Bachelor-Studiengang in Betriebs- oder Finanzwirtschaft. Strebt diese Person die Steuerberaterprüfung an, erwarten sie nur noch sieben Jahre Berufspraxis bis sie die Steuerberaterprüfung ablegen kann.
Die akademische Variante: Das Studium
Entscheidet man sich für ein Studium, um letztendlich Steuerberater*in zu werden, gibt es eine Vielzahl von Studiengängen, die genau das möglich machen. Es würde den Rahmen sprengen, diese aufzuzählen, daher bedienen wir uns eines Zitats der Bundessteuerberaterkammer:
„Zur Steuerberaterprüfung ist zuzulassen, wer ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und eine anschließende praktische Tätigkeitszeit von zwei bzw. drei Jahren nachweisen kann.“
Beispiele für passende Studiengänge sind also Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre oder auch Rechtswissenschaften. Diese etwas allgemeineren Fachrichtungen stehen sehr speziellen Hochschulausbildungen gegenüber. Diese befassen sich spezifisch mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, sind aber nicht an allen Hochschulen verfügbar. Entscheidet man sich für letztere Variante, sollte man sich bereits sehr sicher sein, dass man Karriere im Bereich Steuern und Wirtschaftsprüfung machen möchte. Für alle, die noch ein paar Zweifel plagen, ist ein generelleres Studium wie BWL geeigneter.
Wer schon an einer Hochschule studiert und während dessen festgestellt hat, dass er oder sie gern im Bereich Steuerberatung arbeiten möchte, hat ebenfalls noch die Möglichkeit, diese Richtung einzuschlagen. An erster Stelle muss geklärt werden, ob der aktuelle Studiengang eventuell sogar zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung berechtigt. Sollte das der Fall sein, sollten sich Studierende im Verlauf des Studiums unbedingt auf den Schwerpunkt Steuern spezialisieren. Ist der entsprechende Studiengang hingegen keine Möglichkeit, um die Steuerberaterprüfung abzulegen, sollte der Studiengang gewechselt werden.
Nach dem Bachelor-Studium mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern gibt es wieder zwei Möglichkeiten, dem Ziel des Steuerberaters oder der Steuerberaterin näher zu kommen: entweder ein direkter Berufseinstieg oder ein angeschlossenes Master-Studium. Diese Entscheidung wirkt sich erneut auf die vorzuweisende Berufspraxis aus. Während Direkt-Einsteigende drei Jahre Berufserfahrung sammeln müssen, braucht man nach dem Masterabschluss (der selbst noch einmal drei Semester in Anspruch nimmt) nur noch zwei Jahre Berufserfahrung, um Steuerberater*in zu werden.
Die letzte Hürde: Die Steuerberaterprüfung
Unabhängig davon, welchen Weg Sie einschlagen, bevor man zum Steuerberater oder Steuerberaterin bestellt wird, muss die Steuerberaterprüfung ablegt werden. Diese letzte Hürde ist eine anspruchsvolle Herausforderung, die eine gewisse Vorbereitung verlangt. Ohne umfangreiche Seminare und Übungsklausuren ist es fast unmöglich diese zu meistern und selbst mit einer angemessenen Vorbereitung ist die Durchfallquote sehr hoch und darf nicht unterschätzt werden.
Darüber hinaus ist die Anmeldung zu dieser zweiteiligen Prüfung kostenpflichtig.
Zuerst absolvieren Prüflinge einen schriftlichen Teil, der aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren besteht, die an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Bestehen sie diesen Abschnitt erfolgreich, werden sie zu einer 90-minütigen mündlichen Prüfung eingeladen, in der ihnen Fragen zu sechs Prüfungsgebieten gestellt werden.
Wird dieser Teil ebenfalls bestanden, kann nun endlich der Antrag auf Bestellung zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt werden.