Tipp: Lese hier die wichtigsten Fakten zum Jura-Schwerpunktstudium.
Warum Steuerrecht? Diese Frage stellen sich wohl einige der Jurastudenten an deutschen Universitäten, die im Rahmen des Schwerpunktstudiums das Steuerrecht anbieten. Tatsächlich ist Steuerrecht, obgleich von enormer praktischer Relevanz, nicht Teil des Pflichtfachstoffs, der im Laufe des Studiums erlernt wird. Aus diesem Grund ist wohl kaum ein Student schon mit diesem Fachgebiet in Berührung gelangt, wenn er vor der Frage steht, welchen Schwerpunkt er wählen soll.
Was ist Steuerrecht?
Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, enthält aber auch Bezüge zum Zivilrecht, insbesondere zum Gesellschafts- und Bilanzrecht. Auch wenn die angebotenen Pflicht- und Wahlveranstaltungen des Schwerpunktes natürlich universitär verschieden sind, gibt es doch Regelmäßigkeiten.
Zu den Pflichtfächern zählen in der Regel immer:
- Einkommenssteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht
- Steuerverfahrensrecht
Die daneben möglichen Wahlfächer sind beispielsweise:
- Umwandlungssteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Zudem werden oft Querveranstaltungen angeboten, etwa:
- Handelsrecht
- Kapitalgesellschaftsrecht
- Steuerstrafrecht
Im Konkreten unterscheidet sich das Steuerrecht sowohl in der Materie als auch in der Klausur- und Fallbearbeitung von den bisher bekannten Rechtsgebieten. Zunächst einmal kommen in allen Teilbereichen des Steuerrechts Zahlen und Rechnungen weitaus häufiger vor, als man das bisher aus dem Studium gewohnt ist. Dennoch muss man kein Mathe-Leistungskurs-Kandidat sein, um Spaß an Steuerrecht zu haben.
Die Rechnungen dienen nur der Veranschaulichung und der Anwendung der rechtlichen Regelungen. Dies spiegelt sich auch in der Fallbearbeitung wieder: In der steuerrechtlichen Klausur sieht man sich nicht der klassischen Konstellation gegenüber, in der ein Anspruch festzustellen ist oder die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen sind. Stattdessen sehen steuerrechtlichen Fälle in Inhalt und Fragestellung in etwa so aus:
A arbeitet im Jahr 01 als Ingenieur im Unternehmen B-GmbH. Sein Jahresgehalt beträgt 60.000 Euro. Er hat von der B-GmbH einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, den er allerdings auch privat nutzt. Zudem ist er Eigentümer eines Mietshauses, die Mieteinnahmen belaufen sich auf 48.000 Euro jährlich. Im Jahr 01 hat er umfassende Renovierungsarbeiten i.H.v. 150.000 Euro durchgeführt.
Ermitteln Sie in einem Gutachten, welche Einkünfte A im Jahr 01 erzielte!
Die einzelnen Rechtsgebiete
Auch wenn sich die einzelnen Gebiete des Steuerrechts teilweise deutlich unterscheiden, stellen sich bei den verschiedenen Steuern zu Beginn immer dieselben zwei Fragen:
- Steuersubjekt: Wer ist steuerpflichtig? ( = Wer muss bezahlen?)
- Steuerobjekt: Was wird besteuert? (= Wegen welcher Einkünfte muss jemand zahlen?)
Das Einkommenssteuerrecht behandelt die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen. Im Unternehmenssteuerrecht wird dagegen die Besteuerung der Einnahmen von Körperschaften (AG, GmbH, e.V.) behandelt. Das Internationale Steuerrecht beschäftigt sich wiederrum mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.
So abstrakt dies alles auch klingt, begegnet man in den Vorlesungen auch immer wieder bekannten Rechtsgebieten. So finden sich im Unternehmenssteuerrecht vor allem Überschneidungen mit dem Gesellschafts- und Bilanzrecht. Denn das Steuerrecht ist nicht rechtsformneutral, Kapital- und Personengesellschaften werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Liebhaber des Gesellschaftsrechts kommen also auch im Steuerrecht auf ihre Kosten.
Im Steuerverfahrensrecht sind schließlich zahlreiche Parallelen zum Verwaltungsrecht AT und Verwaltungsprozessrecht erkennbar, und spätestens wenn es um Rücknahme und Widerruf eines Steuerverwaltungsakts geht, wird man sich innerlich verfluchen, damals nicht regelmäßig in den Verwaltungsrechtsvorlesungen gewesen zu sein.
Steuerrecht in der Praxis
Nicht zu verkennen ist außerdem die praktische Relevanz des Steuerrechts. Das Steuerrecht ist in nahezu allen führenden Wirtschaftskanzleien als Rechtsgebiet vertreten, und dementsprechend eröffnen solide steuerrechtliche Kenntnisse leicht den Einstieg in die Großkanzlei. Diese bieten Steuerrechtlern auch oftmals die Möglichkeit, neben der Anwaltstätigkeit das Steuerberaterexamen zu absolvieren und damit unter anderem den Lebenslauf noch weiter aufzupolieren.
Natürlich ist die Großkanzlei nicht der einzige attraktive Einsatzort für Steuerrechtler. Auch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften wie Deloitte, KPMG oder PWC suchen Volljuristen mit Schwerpunkt Steuerrecht. Bei diesen Steuerberatungsgesellschaften bietet sich neben dem Studium oft auch schon eine Tätigkeit als Werkstudent oder Praktikant an, um seine Fähigkeiten im Steuerrecht in die Praxis umzusetzen.
Weiterhin bietet auch der Staat Einsatzmöglichkeiten für Steuerrechtler, etwa an den Finanzgerichten oder in höheren Positionen beim Finanzamt, zum Beispiel als Leiter der Steuerfahndung.
Steuerrecht – why not?
Sie sehen, Steuerrecht ist eine vielschichtige und facettenreiche Materie, die vom Gesellschaftsrechtler bis zum Verwaltungsrechtspezialisten jedem etwas bietet und die in ihrer Systematik und den dahinter stehenden Wertungsprinzipien eine eigene Faszination ausübt. Wenn Sie also in diesem oder in den nächsten Semestern vor der Qual der Wahl des richtigen Schwerpunktes stehen, dann fragen Sie sich doch lieber: „Steuerrecht – warum eigentlich nicht?“