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Internationales Privatrecht – Was ist das?
Das internationale Privatrecht (kurz IPR) wird immer dann relevant, wenn ein Sachverhalt mit Auslandsbezug gegeben ist. Es umfasst diejenigen Normen, aus denen hervorgeht, nach welchem Recht dieser Sachverhalt zu beurteilen ist. Aus diesem Grund wird das IPR auch als Kollisionsrecht bezeichnet. Gerade in Zeiten einer fortschreitenden Globalisierung ist es natürlich besonders wichtig, dass es solches Recht gibt. Demgegenüber gibt es noch keine Auskunft darüber, wie ein Fall zu entscheiden ist.
Von dem Namen IPR sollte man sich allerdings nicht verunsichern lassen. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um nationales Recht. Unser Beitrag zum Überblick im IPR vermittelt Ihnen einen zusätzlichen Eindruck davon, worum es bei diesem Rechtsgebiet geht.
Das internationale Privatrecht wird häufig gemeinsam mit dem internationalen Zivilverfahrensrecht gelehrt. Dieses löst im Gegensatz zum IPR nicht das Problem, welches materielle Recht auf einen konkreten Sachverhalt anwendbar ist. Stattdessen geht es hierbei unter anderem um die Zuständigkeit der Gerichte sowie die Frage, inwieweit Entscheidungen aus dem Ausland in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden können.
Wo kann ich diesen Schwerpunkt studieren?
An zahlreichen deutschen Universitäten werden Schwerpunktbereiche angeboten, die sich mit dem internationalen Privatrecht beschäftigen. Dieses wird dabei häufig mit anderen Rechtsgebieten kombiniert:
• An der Universität Köln können Sie den Schwerpunkt „Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht“ studieren. Veranstaltungen zur Vertiefung des internationalen Privatrechts, zum internationalen Verfahrensrecht und zum internationalen Wirtschaftsrecht bilden den Kernbereich. Daneben kann man sich Veranstaltungen aus einem umfangreichen Wahlbereich heraussuchen, der beispielsweise die Einführung in ausländische Rechtsordnungen, Völkerrecht und Internetrecht beinhaltet.
• Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bietet den Schwerpunkt „Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht“ an. Wie der Name schon sagt, werden hier sowohl Fragestellungen aus dem deutschen Recht als auch solche aus dem internationalen Recht behandelt. Im Rahmen des Aufbaumoduls kann man sein Wissen zum Beispiel im Arztrecht oder Bauvertragsrecht vertiefen.
• Studierende in Heidelberg können den Schwerpunkt „Internationales Recht“ belegen. Dieser setzt sich aus den beiden Teilbereichen „Internationales Privat- und Verfahrensrecht“ sowie „Völkerrecht“ zusammen. Hierdurch erlangt man einen umfassenden Einblick in das Recht, das für die internationalen Beziehungen relevant ist. Im Hinblick auf die Leistungen, die für das Examen zu erbringen sind, kann man sich eines der Teilgebiete aussuchen. Im Rahmen des Teilbereiches „Internationales Privat- und Verfahrensrecht“ werden unter anderem Veranstaltungen zum internationalen Handelsrecht sowie zum internationalen Familienrecht angeboten.
• In Kiel ist der Schwerpunkt „Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung“ in drei verschiedene Säulen aufgespalten: Rechtsvereinheitlichung, internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung. Besonders reizvoll ist das Angebot von Veranstaltungen, die gemeinsam mit Hochschulen aus dem Ausland durchgeführt werden. Ebenso werden Themen aus dem Familien-, Erb- und Wirtschaftsrecht behandelt.
• Wer am Bodensee studiert, kann sich an der Uni Konstanz im Schwerpunkt „Europäisches und Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht in der Rechtspraxis“ vertiefen. In der Veranstaltung zum europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht erfährt man nicht nur etwas über grenzüberschreitende Zivilverfahren in Europa, sondern auch über solche, die die USA betreffen. Weitere Veranstaltungen, wie beispielsweise diejenigen zum internationalen Insolvenzrecht und zum deutschen und internationalen Schiedsverfahren, eröffnen abseits des Pflichtfachstudiums interessante Perspektiven.
• Die Uni Leipzig lockt mit dem Schwerpunkt „Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr“. Zu den Pflichtfächern zählen hier das europäische Zivilprozessrecht, IPR bezogen auf das Familien- und Erbrecht mit dem Allgemeinen Teil sowie IPR bezogen auf Schuldrecht und Sachenrecht mit dem Allgemeinen Teil. Daneben steht ein umfangreicher Katalog von Wahlfächern zur Verfügung. Zu den angebotenen Veranstaltungen zählen etwa solche zum UN-Kaufrecht, zum europäischen Menschenrechtsschutz und zum internationalen und europäischen Steuerrecht.
Mögliche Berufsfelder nach dem Studium
Ein Schwerpunktstudium im internationalen Privatrecht bereitet Sie sowohl auf eine spätere Tätigkeit in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei als auch in einer grenzüberschreitend tätigen Behörde vor. Doch auch für diejenigen, die ihren Einstieg in einer kleineren Sozietät oder gar als Einzelanwalt planen, ist dieser Schwerpunkt interessant.
Grenzüberschreitende Sachverhalte treten immer häufiger in der Rechtspraxis auf, sodass es auf keinen Fall schadet, hierfür gewappnet zu sein. Sofern Sie also ein grundsätzliches Interesse an diesem Rechtsgebiet haben, können Sie mit dieser Schwerpunktwahl nichts falsch machen.