Die Hinterlegung, §§ 372 ff. BGB

Die Hinterlegung, §§ 372 ff. BGB

Stehen dem leistungswilligen Schuldner Hindernisse aus dem Risikobereich des Gläubigers entgegen, eröffnet ihm das Gesetz die Möglichkeit, sich dennoch von seiner Leistungspflicht zu befreien: Durch die Hinterlegung gemäß §§ 372 ff. BGB. Der folgende Artikel erläutert Voraussetzungen und Inhalt dieser Regelung.
Hinterlegung
Lecturio Redaktion

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19.02.2024

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Inhalt

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Hintergrund der Hinterlegung

Gemäß §§ 372 ff. BGB kann sich der leistungswillige Schuldner von seiner Leistungspflicht durch Hinterlegung befreien, wenn ihm Hindernisse aus dem Risikobereich des Gläubigers entgegenstehen.

Die §§ 372 ff. BGB geben dem Schuldner ein Recht zur Hinterlegung, er hat jedoch keine Pflicht hierzu. Daher ist ein Gläubiger nicht berechtigt, eine Hinterlegung nach §§ 372 ff. BGB zu verlangen, es sei denn die Hinterlegung ist die geschuldete Leistung [1].

Zunächst hat derjenige, der sich auf die Rechtswirkungen der Hinterlegung (§§ 378, 379 BGB) beruft, nach allgemeinen Grundsätzen deren Voraussetzungen zu beweisen.[2]

I. Hinterlegungsfähige Gegenstände

Der Schuldner kann Geld, Wertpapiere, sonstige Urkunden, sowie Kostbarkeiten bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle hinterlegen (§ 372 S.1 BGB). Diese Aufzählung ist abschließend!

Zu den genannten Urkunden zählen laut BGH auch Handakten und Vollmachtsurkunden.[3]

Unter Kostbarkeiten versteht man bewegliche Sachen, die unverderblich und leicht aufzubewahren sind und deren Wert nach der Verkehrsauffassung im Verhältnis zu Größe und Gewicht verglichen mit anderen Sachen besonders hoch ist.[4] Dazu zu zählen sind Schmuckstücke, Edelsteine, Kunstgegenstände und seltene Bücher, nicht aber bspw. Pelzmäntel.

Hinterlegungsstelle ist nach den Bestimmungen der Hinterlegungsgesetze der Länder das Amtsgericht (bsp. in Sachsen gemäß § 1 Abs. 2 SächsHintG).

II. Hinterlegungsgründe

Die Hinterlegung ist begründet, wenn entweder:

  • ein Annahmeverzug des Gläubigers vorliegt (§§ 293 ff. BGB) oder
  • wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund oder
  • infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers eine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann (§ 372 S.2 BGB).

Unter sonstige in der Person des Gläubigers liegende Gründe sind unter anderem zu zählen: Unbekannter Wohnsitz und Aufenthaltsort des Gläubigers oder seines Vertreters, begründete Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des (noch) nicht vertretenen Gläubigers oder die Arrestierung der Forderung.[5]

Die Ungewissheit über die Person des Gläubigers setzt voraus, dass dem Schuldner noch im Zeitpunkt der Hinterlegung nach dem objektiven Maßstab der im Verkehr üblichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) begründete Zweifel über den Anspruchsinhaber einer bestimmten Verbindlichkeit verbleiben. Deren Auflösung darf ihm unter Inkaufnahme des rechtlichen und wirtschaftlichen Risikos nicht zugemutet werden.[6]

Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gläubigerstellung müssen trotz an die Umstände des Einzelfalls angepasster Prüfung ungeklärt bleiben.

III. Rechtsfolgen der Hinterlegung

Die rechtmäßige Hinterlegung führt dazu, dass der Schuldner endgültig oder vorläufig von seiner Verbindlichkeit gegenüber dem wahren Gläubiger befreit wird (vgl. §§ 378, 379 BGB). Die Wirkung ist davon abhängig, ob die Rücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen wird oder nicht.

Wird die Rücknahme der hinterlegten Sache ausgeschlossen, wird der Schuldner durch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit, wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte ( § 378 BGB). Somit erlischt die Verbindlichkeit des Schuldners mit der Hinterlegung.

Wird die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, dann wird die Schuld durch die Hinterlegung nicht getilgt. Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen oder Ersatz für nicht gezogene Nutzungen zu leisten (§ 379 Abs. 2 BGB).

Nimmt der Schuldner die Hinterlegung zurück, so gilt sie als nicht erfolgt (§ 379 Abs. 3 BGB).

Die Kosten der Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner die hinterlegte Sache zurücknimmt (§ 381 BGB).

Merke: Ist eine Sache gemäß § 372 BGB nicht hinterlegungsfähig, kommt für den Schuldner eine öffentliche Versteigerung in Betracht, sofern die Voraussetzungen des § 383 BGB vorliegen. Indem er den Erlös hinterlegt, kann er sich dann von der Schuld befreien.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.