Rechtsbehelfe im Strafrecht

Rechtsbehelfe im Strafrecht

Rechtsbehelfe dienen dem Rechtsschutz und ermöglichen unter dem Grundgedanken des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) die erneute Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung. In diesem Beitrag wird ein kurzer Überblick über die einzelnen examensrelevanten Rechtsbehelfe im Strafrecht gegeben sowie auf die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsmittel eingegangen.
Rechtsbehelfe im Strafrecht
Lecturio Redaktion

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25.01.2024

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Inhalt

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I. Einordnung der Rechtsbehelfe

1. Ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe

Rechtsbehelfe im Strafrecht können in ordentliche Rechtsbehelfe sowie außerordentliche Rechtsbehelfe unterteilt werden.

Einordnung der Rechtsbehelfe
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Unter die ordentlichen Rechtsbehelfe fallen:

Während unter die außerordentlichen Rechtsbehelfe:

  • die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO),
  • die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 359 ff. StPO),
  • die Verfassungsbeschwerde sowie die
  • Individualverfassungsbeschwerde zu fassen sind.

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2. Devolutiv- und Suspensiveffekt

Rechtsmittel haben grundsätzlich sowohl einen Devolutiveffekt als auch einen Suspensiveffekt.

Devolutiv- und Suspensiveffekt
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Ausnahme: Der Devolutiveffekt tritt nur zutage, wenn der Beschwerde abgeholfen wird (§ 306 StPO). Darüber hinaus hat die Beschwerde keinen Suspensiveffekt (§ 307 StPO).

3. Funktionen der Rechtsmittel

Die Rechtsbehelfe Berufung, Revision und Beschwerde haben folgende Funktionen:

Funktionen der Rechtsmittel
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II. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

1. Statthaftigkeit

Die Statthaftigkeit bemisst sich nach der Art der angefochtenen Entscheidung. Bei der Fallbearbeitung ist daher zuerst festzustellen, welche Entscheidung angegriffen werden soll.

Nach § 300 StPO ist die Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels generell unschädlich. Die Erklärung ist in einem solchen Fall auszulegen und umzudeuten.

2. Beschwer

Definition: Ein Rechtsmittel einlegen darf nur, wer durch die angefochtene Entscheidung belastet ist (sog. Beschwer).

Im Falle einer Berufung oder Revision kann sich die Beschwer nur aus dem Tenor des Urteils, nicht aus den Gründen ergeben.

Beschwert ist derjenige, der durch den falschen Urteilsspruch unmittelbar in seinen schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt ist.

Der Angeklagte ist dann beschwert, wenn eine für ihn nachteilige Entscheidung getroffen, oder eine für ihn günstigere Entscheidung, die sowohl geboten als auch möglich war, nicht getroffen wurde.

Beispiel: Es wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, obwohl die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) möglich gewesen wäre.

3. Aktivlegitimation

Aktivlegitimiert ist

  • Der Beschuldigte, §§ 296 f. StPO (und in seiner Sphäre sein Verteidiger und sein gesetzlicher Vertreter, nicht jedoch sein Erbe)
  • Die Staatsanwaltschaft
  • Nebenbeteiligte, Privat- und Nebenkläger

Jedem Anderen, der durch eine Entscheidung beschwert ist (Zeugen, etc.), steht nur das Rechtsmittel der Beschwerde zu.

4. Form und Frist

Die Rechtsbehelfe müssen fristgerecht eingelegt werden.

Sie können schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Gerichtes, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, eingelegt werden.

Da bei der Revision ausschließlich die Rechtsfehler, die gerügt worden sind, überprüft werden, muss diese im Gegensatz zu den anderen Rechtsmitteln begründet werden.

5. Gerichtszuständigkeit

Rechtsmittelinstanz können infolge des Devolutiveffektes der Rechtsbehelfe nur das LG, das OLG und der BGH sein.

Einzulegen ist der Rechtsbehelf bei dem Gericht, dessen Entscheidung angegriffen wird. Von dort wird der Rechtsstreit dann in die Zuständigkeit eines Gerichts höherer Instanz gehoben (iudex ad quem).

Berufung: § 314 Abs. 1 StPO, Revision: § 341 Abs. 1 StPO, Beschwerde: § 306 Abs. 1 StPO

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.