I. Allgemeines über die PKS
Zunächst einmal muss man sich klarmachen, welche Daten die PKS überhaupt enthält. Dies sind alle von der Polizei bearbeiteten Straftaten, zu denen auch strafrechtlich relevante Versuche zählen.
Aus der Statistik werden jedoch folgende Straftaten herausgerechnet:
- Staatsschutzdelikte
- Verkehrsdelikte
- Zoll- und Steuerstraftaten
Die Delikte werden aus der Statistik herausgerechnet, um eine zu starke Verzerrung der Statistik zu vermeiden. Die Verkehrsdelikte stellen etwa 50% der Straftaten in einem Jahr da. Allerdings sind Verkehrsdelikte auch stark von äußeren Faktoren, wie der Kontrollhäufigkeit oder der Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, die jährlich divergiert, abhängig. Dementsprechend würden die Schwankungen bei den Verkehrsdelikten die Statistik zu stark verzerren.
II. Kennzahlen der PKS
In der PKS finden sich sowohl absolute Zahlen (also Zahlen, die die tatsächliche Ziffer an Vorkommen darstellen), als auch sogenannte Häufigkeitszahlen. Diese Häufigkeitszahlen werden gebildet, um eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Jahre herzustellen. Denn selbstverständlich kann die absolute Anzahl von Straftaten mittelbar auch mit äußeren Faktoren, wie dem Anstieg oder der Abnahme der Gesamtbevölkerung zusammenhängen. In Zeiten des demographischen Wandels ist dieser Faktor nicht zu unterschätzen.
Um dem zu entgehen, werden eben jene Häufigkeitszahlen gebildet. Das heißt, dass die absoluten Zahlen eines Jahres auf 100.000 Menschen der gemeldeten Wohnbevölkerung gerechnet werden (nicht mitgezählt werden Kinder unter 8 Jahren). So lassen sich für jedes Jahr vergleichbare Daten ermitteln.
Weiterhin existiert die sogenannte Tatverdächtigenzahl. Sie beschreibt, wie viele Tatverdächtige in einem Jahr absolut ermittelt werden konnten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich dieser Verdacht am Ende bestätigt hat, es genügt die reine Verdächtigung.
Dabei ist Tatverdächtiger jeder Täter/Teilnehmer/Anstifter, der nach den polizeilichen Ermittlungen hinreichend tatverdächtig ist. Diese Formulierung entspricht sinngemäß dem Wortlaut von § 170 StPO, der von einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung“ spricht.
Von der Tatverdächtigenzahl zu unterscheiden ist die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl. Genau wie bei der Häufigkeitszahl wird hier die Tatverdächtigenzahl auf 100.000 der Einwohner verteilt, um eine vergleichbare Größe zu ermitteln.
Letztlich existiert noch die Opferbelastungsziffer, die wiederum im gleichen Verfahren die Zahl der Opfer von Straftaten auf je 100.000 Einwohner abbildet.
III. Aufklärungsquote
Um die Daten der PKS richtig verstehen zu können, muss beachtet werden, was sie eigentlich darstellt. In der Öffentlichkeit wird es oft so dargestellt und auch wahrgenommen, dass die PKS dazu da ist, die Entwicklung der Kriminalität in Deutschland wiederzugeben. Doch das ist nicht die eigentliche Intention der PKS, was sich schon daraus erkennen lässt, dass es noch einige andere Statistiken, wie beispielsweise die Staatsanwaltliche Kriminalstatistik gibt.
In erster Linie sollen diese Statistiken die Arbeitsweise der jeweiligen Behörden oder Institutionen wiedergeben, sie fungieren praktisch als Tätigkeitsnachweise für die Bevölkerung.
Deutlich wird das bei der ebenfalls in der PKS auftauchenden Aufklärungsquote. Diese ist bei einigen Delikten sehr hoch. Gerne wird der Begriff also vom Bundesinnenminister jährlich aufgegriffen um zu verdeutlichen wie effektiv und erfolgreich die deutschen Polizeibehörden arbeiten.
Dabei beschreibt die Aufklärungsquote lediglich den Anteil der Straftaten im fraglichen Zeitraum, bei denen ein Tatverdächtiger ermittelt worden ist. Nach dem normalen Sprachgebrauch würde man eigentlich vermuten, die Zahl stelle den Prozentsatz der Straftaten dar, bei denen letztlich der Täter seiner gerechten Strafe zugeführt wurde, doch das ist schlichtweg nicht der Fall.
Für die Statistik spielt es keine Rolle, ob sich der ermittelte Verdächtige letztendlich auch als der tatsächlich Schuldige herausstellt oder nicht. Selbst bei einem Freispruch wird also die einzelne Straftat in der PKS als aufgeklärt erscheinen.
Auch über die Arbeitsweise der Polizei sagt die Aufklärungsquote nur vergleichsweise wenig aus. Denn differenziert man die jeweils aufgeklärten Delikte danach, ob die Polizei den Verdächtigen aufgrund eigener Tätigkeit ermittelt hat oder nur weil das Opfer den Verdächtigen praktisch durch seine Aussage „mitgeliefert“ hat, ergibt sich ein eher ernüchterndes Bild.
IV. Fehlerquellen der PKS
1. Dunkelfeld
Die PKS bildet nur ein Bild der Kriminalität ab, die ans „Tageslicht“ gekommen ist. Das heißt, sie zeigt nur das sogenannte Hellfeld der Kriminalität.
Tipp: Mehr zum Thema? Lies diesen kostenlosen Artikel zur Dunkelfeldforschung!
Auf der anderen Seite gibt es aber auch das vermutlich sehr viel größere Dunkelfeld. Das sind alle Taten, von denen die Polizei nichts erfährt. Hellfeld und Dunkelfeld bilden also nur zusammen ein realitätsnahes Abbild der Kriminalität in Deutschland.
2. Ausgangsstatistik
Des Weiteren handelt es sich bei der PKS um eine reine Ausgangsstatistik. Das heißt, dass der weitere Ablauf des Verfahrens, also Freisprüche etc., völlig unberücksichtigt bleibt. Problematisch ist darüber hinaus, dass Untersuchungen gezeigt haben, dass die Polizei die eingehenden Straftaten häufig deutlich schwerer einschätzt, als dies nachher von der Staatsanwaltschaft oder Richtern getan wird. Dadurch wird die Statistik in Richtung schwererer Kriminalität verzerrt.
3. Gesetzesänderungen
Eventuelle Gesetzesänderungen werden von der PKS, wenn überhaupt, nur mit Verzögerungen berücksichtigt. Ein weiteres Problem von Verzögerungen kann auch darin liegen, dass einige Taten erst Jahre später angezeigt oder registriert werden, aber zur PKS des Jahres der Anzeige hinzugerechnet werden. Insofern können einige Schwankungen zwischen verschiedenen Jahren auch darauf zurückzuführen sein.
4. Art und Weise der Tatausführung
Die PKS enthält keinerlei Angaben über den Tathergang im Einzelnen. Sehr interessante Erkenntnisse beispielsweise zur Gruppendelinquenz bleiben dabei auf der Strecke. Bedingt ist das Fehlen solcher Angaben dadurch, dass die PKS, wie gesagt, Aufschluss über die Arbeit der Polizei geben soll. Deutlich wird nur wieder, wie eingeschränkt die PKS doch für Rückschlüsse auf aktuelle Kriminalitätsentwicklungen zu gebrauchen ist.
5. Mehrfachzählung von Einzeltätern
Ein Problem, das lange die Brauchbarkeit der PKS überdies in Frage gestellt hat, war die Mehrfachzählung von Einzeltätern. Dieses Problem trat vor allem dann auf, wenn ein Täter in mehreren Bundesländern Taten verübt hat, denn zunächst einmal erfolgte die Zählung auf Landesebene. Mittlerweile wurde dieses Problem weitestgehend behoben, sodass davon ausgegangen werden kann, dass jeder Täter auch nur einmal in der PKS auftaucht.
6. Besonderes Problemfeld: Kriminalität Nichtdeutscher
Besonders gefährlich ist die Fehlinterpretation der PKS in Bezug auf die Einschätzung der Kriminalität Nichtdeutscher. Das Hauptproblem ist, dass die PKS eine signifikant höhere Tatverdächtigenbelastungszahl für Nichtdeutsche aufweist. Eine zuverlässige Tatverdächtigenbelastungszahl ist nach der momentanen Vorgehensweise jedoch für Nichtdeutsche schlichtweg nicht ermittelbar.
Grund dafür sind methodische Fehler. In der Bevölkerungsstatistik, die als Grundlage zur Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl fungiert, fehlen die amtlich nicht gemeldeten Nichtdeutschen. Dies müssen im Übrigen nicht immer sich illegal in Deutschland aufhaltende Menschen sein. Umfasst sind auch Touristen, Geschäftsreisende, Besucher oder Grenzpendler. Jede Straftat, die jedoch ein dieser Gruppe angehöriger Täter verübt, wird auf die gemeldeten Nichtdeutschen bezogen, sodass die Zahl deutlich verzerrt wird.
Weiterhin gibt es auch einige spezielle Straftaten die schlicht nur von Nichtdeutschen begangen werden können, bspw. Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht. Diese finden aber unkommentiert Eingang in die PKS. Insgesamt besteht die große Gefahr, dass die Ursache für strafrechtlich relevantes Verhalten beim Blick auf die nackten Zahlen zu großen Teilen mit der Ethnie der Täter in Verbindung gebracht wird.
Dabei gibt es viele unterschiedliche allgemein gültige Kriminalitätstheorien, die dieses Erscheinungsbild erklären können, ohne dabei auf die Herkunft der Täter abstellen zu müssen. Als Beispiel kann dafür herhalten, dass die in Deutschland lebenden Nichtdeutschen einen deutlich höheren Prozentsatz an jungen Männern aufweisen. Junge Männer sind aber generell die Bevölkerungsgruppe, die am meisten Gefahr läuft, mit Kriminalität in Kontakt zu kommen. Mit der Herkunft der jungen Männer hat dies jedoch nichts zu tun.
V. Fazit
Allemal deutlich wird, dass die PKS nicht unreflektiert für in Stein gemeißelten Fakt gehalten werden darf. Nichtsdestotrotz kann die PKS interessante Aufschlüsse über Kriminalität in Deutschland geben, wenn man ihre Fehlerquellen im Blick behält. In kriminologischen Klausuren ist die Interpretation und Diskussion der PKS eine Standardaufgabe, die von jedem Prüfling beherrscht werden sollte.