Leihe, §§ 598 ff. BGB

Leihe, §§ 598 ff. BGB

Umgangssprachlich werden die Begriffe der Miete und Leihe oftmals als Synonyme verwendet. Juristisch bezeichnen die Begriffe der Miete und der Leihe allerdings unterschiedliche Vertragsarten. Eine Leihe gem. §§ 598 ff. BGB liegt vor, wenn der Verleiher dem Entleiher eine Sache zum Gebrauch über längere Zeit überlässt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Abgrenzung der Leihe zu anderen Vertragsarten, den wichtigsten Voraussetzungen und den Ansprüchen, die sich aus einem Leihverhältnis gem. §§ 598 ff. ergeben können sowie dem Schema der Leihe (§ 598 BGB).
Leihe
Lecturio Redaktion

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23.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zur Leihe

Die Leihe, §§ 598 ff. BGB, meint die unentgeltliche Gebrauchsgestattung einer Sache.

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Gegenstand der Leihe können lediglich Sachen sein, keine Rechte.

Prüfungsschema: Wirksamer Leihvertrag

  • 1. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen
  • 2. essentialia negotii
    • a) Vertragspartner
    • b) Leihsache

Von einem reinen Gefälligkeitsverhältnis unterscheidet sich die Leihe darin, dass eine rechtliche Bindung vorliegt. Gem. §§ 133, 157 BGB muss ausgelegt werden, ob die Beteiligten mit ihrer Abrede eine solche rechtliche Bindung schaffen wollten. Dies ist der Fall, wenn sie unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen entsprechenden Rechtsbindungswillen des anderen schließen durften.

Von der Miete unterscheidet sich die Leihe dadurch, dass sie unentgeltlich stattfinden.

Im Gegensatz zum Sachdarlehen, muss bei der Leihe nach Ablauf der Leihzeit dieselbe Sache zurückgegeben werden. Bei Vorliegen eines Sachdarlehens ist es ausreichend, eine Sache gleicher Art und Güte zurückzugeben, § 607 Abs. 1 BGB.

§ 598 BGB Leihe
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II. Pflichten des Entleihers

Da die Leihe gerade unentgeltlich ist, hat der Entleiher keine primären Gegenleistungspflichten. Demnach ist die Leihe kein gegenseitiger Vertrag i. S. d. §§ 320 ff. BGB.

Der Entleiher darf von der Sache nur im vereinbarten Umfang Gebrauch machen, § 603 BGB. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Sache wird ein Unterlassungsanspruch gem. § 541 BGB analog angenommen.

§ 598 BGB Leihe
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Weiter ist der Entleiher zur gewöhnlichen Erhaltung der Sache verpflichtet, § 601 Abs. 1 BGB. Er muss die zur Erhaltung der Sache gewöhnlichen Erhaltungsmaßnahmen gewährleisten.

III. Herausgabeanspruch, § 604 BGB

Nach Beendigung der Leihe muss der Entleiher die Sache gem. § 604 BGB herausgeben.

§ 598 BGB Leihe
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Prüfungsschema: Herausgabeanspruch, § 604 BGB

  • I. Anspruch entstanden
  • 1. Wirksamer Leihvertrag
  • 2. Beendigung des Leihvertrages
    • a) durch Zeitablauf, § 604 I
    • b) durch Zweckerreichung, § 604 II
    • c) Zurückforderung, § 604 III
    • d) durch Kündigung, § 605
  • II. Anspruch untergegangen
  • III. Anspruch durchsetzbar
  • 1. Fälligkeit
  • 2. Einreden

IV. Schadensersatzanspruch, § 600 BGB

Da der Verleiher seine Leistung erbringt ohne eine Gegenleistung zu erhalten wird seine Haftung erheblich eingeschränkt. Der Verleiher haftet nur privilegiert, § 599 BGB. Nach der Vorschrift hat er lediglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Sach- und Rechtsmängeln haftet er dementsprechend nur, wenn er den Mangel der Sache arglistig verschwiegen hat.

Definition: Der Verleiher verschweigt einen Mangel arglistig, wenn er den Entleiher trotz Aufklärungspflicht nicht in Kenntnis setzt und billigend in Kauf nimmt, dass dies den Vertragsschluss beeinflusst.

Prüfungsschema: Schadensersatzanspruch, § 600 BGB

  • I. Anspruch entstanden
  • 1. Wirksamer Leihvertrag
  • 2. Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei Vertragsschluss
  • 3. Ersatzfähiger Schaden
  • 4. Art und Umfang des Schadensersatzes, §§ 249 ff.
  • II. Anspruch untergegangen
  • III. Anspruch durchsetzbar
  • 1. Fälligkeit
  • 2. Einreden

V. Verwendungsersatzanspruch, § 601 Abs. 2 BGB

Macht der Entleiher Verwendungen auf die Sache, die nicht nur zur gewöhnlichen Erhaltung dienen, muss ihm der Verleiher die Aufwendungen über die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzen.

Definition: Verwendungen sind freiwillige Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung oder der Verbesserung der Sache zugutekommen.

Prüfungsschema: Verwendungsersatzanspruch, § 601 Abs. 2 BGB

  • I. Anspruch entstanden
  • 1.  Wirksamer Leihvertrag
  • 2. Verwendungen des Entleihers auf die Leihsache
  • 3. Keine gewöhnlichen Erhaltungskosten
  • 4. Voraussetzungen der §§ 683, 670 BGB oder Ersatz nach §§ 684 S. 1, 818 BGB
  • 5. Kein vertraglicher Ausschluss
  • II. Anspruch untergegangen
  • III. Anspruch durchsetzbar
  • 1. Fälligkeit
  • 2. Einreden

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Quellen

  • Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Besonderes Schuldrecht, 45. Auflage, München 2021.
  • Gsell, Beate/Krüger, Wolfgang/Lorenz, Stephan/Reymann, Christoph: Beck online Großkommentar BGB, München 2022.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.