Kommunale Selbstverwaltung, Art. 28 GG

Kommunale Selbstverwaltung, Art. 28 GG

Art 28 GG wird als Randgebiet in der Examensvorbereitung oft nicht intensiv genug gelernt. Jedoch hat die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 GG) – insbesondere in Bezug auf die gerichtliche Geltendmachung von Gemeinden aufgrund einer Verletzung dieser – Examensrelevanz und sollte daher nicht auf Lücke gelernt werden! Erfahre in diesem Beitrag daher alles Wichtige zur kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG).
kommunale selbstverwaltung
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Schutzbereich des Art. 28 GG

Die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) ist eines der Grundprinzipien der Demokratie und besitzt Verfassungsrang. Sie ist sowohl im Grundgesetz (Art. 28 GG) als auch in den einzelnen Landesverfassungen normiert.

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG lautet:

Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

Die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) umfasst somit das Recht der Gemeinden, einen Großteil ihrer öffentlichen Aufgaben selbständig zu erledigen, ohne dass sich der Staat einmischt.

Die individuelle Ausgestaltung des Artikels 28 Abs. 2 GG ist Ländersache, dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes Land beziehungsweise jede Gemeinde sich so verwalten kann, wie sie es möchte. Die Regelung der örtlichen Angelegenheiten muss im Rahmen der bestehenden Gesetze erfolgen.

1. Selbstverwaltung

Definition: Selbstverwaltung ist die eigenverantwortliche Wahrnehmung öffentlicher Verwaltungsaufgaben durch selbständige Verwaltungseinheiten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung oder Zuweisung unter staatlicher Rechtsaufsicht.

Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie wirkt als institutionelle Rechtssubjektsgarantie und als „subjektives Recht“, gerichtet auf die Abwehr rechtswidriger staatlicher Eingriffe.

2. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft

Einen abschließenden Katalog von Aufgaben, mit dem sich die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft definieren lassen, gibt es nicht.

Jedoch lässt sich aus dem Wortlaut des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG entnehmen, dass den Gemeinden eine Allzuständigkeit für die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft zukommt.

Definition: Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind solche, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben und denen gerade als solchen gemeinsam ist, dass sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in einer Gemeinde betreffen.

Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft müssen somit einen Bezug zum Gemeindegebiet oder zur Gemeindebevölkerung aufweisen.

3. Eigenverantwortlich

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG schafft zugunsten der Gemeinden die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte.

Definition: Eigenverantwortlichkeit bezieht sich auf das „Ob“, „Wann“ und „Wie“ der Aufgabenerledigung. Sie bedeutet Ermessens-, Gestaltungs- und Weisungsfreiheit bei gleichzeitiger Gesetzesbindung.

Den Gemeinden steht das Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 GG) zu. Eine solche eigenverantwortliche Erledigung der kommunalen Aufgaben ist gewährleistet, wenn den Gemeinden die sogenannten „Gemeindehoheiten“ zustehen:

  • Gebietshoheit: Befugnis, im Gemeindegebiet Hoheitsgewalt auszuüben
  • Personalhoheit: Befugnis, eigenes Personal auszusuchen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen
  • Finanzhoheit: Befugnis der Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft
  • Planungshoheit: Befugnis, die städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung zu regeln
  • Verwaltungshoheit: Befugnis, ihre zugewiesenen Aufgaben in eigenem Namen und durch eigene Rechtsakte zu erfüllen
  • Satzungshoheit: Befugnis, innerhalb ihres Gemeindegebietes eigene Satzungen beziehungsweise Verordnungen zu erlassen

II. Eingriff in Art. 28 GG

Ein Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) ist bei allen belastenden, durch andere Hoheitsträger vorgenommenen Maßnahmen anzunehmen, wenn diese nicht völlig unerheblich sind, d.h. eine gewisse Intensität aufweisen.

III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Die kommunale Selbstverwaltung  (Art. 28 GG) der Gemeinden unterliegt einem Gesetzesvorbehalt,

[…] im Rahmen der Gesetze […]

mit Hilfe dessen sowohl Eingriffe in die Eigenverantwortlichkeit wie auch in die Allzuständigkeit zu rechtfertigen sind.

Bezüglich der Einschränkbarkeit des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG ist zu unterscheiden, ob sich der Eingriff auf den Kernbereich oder den Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung bezieht.

1. Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung

Der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) ist unbeschränkbar (sog. Wesensgehaltstheorie).

In diese würde beispielsweise eingegriffen werden, wenn:

  • Die gemeindliche Allzuständigkeit abgeschafft werden würde
  • Keine nennenswerten organisatorischen Befugnisse mehr bestehen würden
  • Kein hinreichender organisatorischer Spielraum mehr vorhanden wäre

2. Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung

Keine Unbeschränkbarkeit besteht bei dem Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG). Folglich kann der Gesetzgeber in diesen Bereich eingreifen.

Die Möglichkeit des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) ist jedoch nicht grenzenlos. Nach Ansicht des BVerfG ist der Entzug einer kommunalen Aufgabe nur bei Vorliegen von zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig. Es muss daher eine voll überprüfbare Güterabwägung stattfinden.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.