Das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Das kaufmännische Bestätigungsschreiben

Das kaufmännische Bestätigungsschreiben bildet eine Ausnahme von der Grundregel, dass dem Schweigen im Rechtsverkehr keine Bedeutung zugemessen wird. Da das kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, solltest du dich mit seinen Voraussetzungen besonders gut vertraut machen.
kaufmännische Bestätigungsschreiben
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben

Die Absendung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens führt dazu, dass der Vertrag mit dem Inhalt des Schreibens zustande kommt, wenn der Empfänger ihm nicht ohne schuldhaftes Zögern widerspricht.

Insoweit kann man zwischen einem deklaratorischen und einem konstitutiven Bestätigungsschreiben unterscheiden:

  • In einem deklaratorischen Bestätigungsschreiben ist das festgehalten, was zuvor zwischen Absender und Empfänger in den Vertragsverhandlungen besprochen wurde.
  • Das konstitutive Bestätigungsschreiben enthält demgegenüber Änderungen. Widerspricht der Empfänger nicht rechtzeitig, kommt der Vertrag mit diesen geänderten Konditionen zustande, sofern die Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Schreibens erfüllt sind.

Merke: Das kaufmännische Bestätigungsschreiben hat den Zweck, Streitigkeiten zwischen Kaufleuten hinsichtlich der Frage entgegen zu wirken, ob ein Vertrag wirksam abgeschlossen wurde oder nicht und wenn ja, mit welchem Inhalt dies erfolgte.

Dabei ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben nicht ausdrücklich im Gesetz normiert. Seine Ursprünge liegen in der Rechtsscheinhaftung: Der Absender soll sich darauf verlassen können, dass der Empfänger mit dem Inhalt des Schreibens einverstanden ist, sofern er auf seine Zusendung hin schweigt. Mittlerweile ist das Institut des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gewohnheitsrechtlich anerkannt.

II. Voraussetzungen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens

Um von einem wirksamen kaufmännischen Bestätigungsschreiben auszugehen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereiches
  2. Vertragsverhandlungen ohne Abschluss eines schriftlichen Vertrages
  3. Echtes Bestätigungsschreiben
  4. Absendung des Schreibens umgehend nach den Vertragsverhandlungen
  5. Schutzwürdigkeit des Absenders
  6. Kein unverzüglicher Widerspruch des Empfängers

1. Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereiches

Die Bezeichnung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben scheint zunächst dafür zu sprechen, dass das Schreiben nur bei Vertragsverhandlungen zwischen zwei Kaufleuten anwendbar sein soll. Dies ist aber nicht der Fall. Tauglicher Empfänger kann neben einem Kaufmann auch derjenige sein, der ähnlich wie dieser am Geschäftsverkehr partizipiert. Das trifft beispielsweise auf Rechtsanwälte zu.

Tauglicher Absender soll nach einer Ansicht sogar jeder, also auch jede Privatperson, sein. Die herrschende Auffassung setzt aber auch hier voraus, dass der Betroffene wie ein Kaufmann am Geschäftsverkehr teilnimmt. Nur so kann der Empfänger überhaupt einschätzen, was sein Gegenüber mit dem Schreiben bezwecken will.

2. Vertragsverhandlungen ohne Abschluss eines schriftlichen Vertrages

Vor der Absendung des Schreibens müssen Vertragsverhandlungen erfolgt sein, die nicht mit einem schriftlichen Vertrag beendet wurden. Dabei ist es unerheblich, ob diese per E-Mail, mündlich oder per Brief geführt wurden.

3. Echtes Bestätigungsschreiben

Darüber hinaus muss es sich um ein echtes Bestätigungsschreiben handeln. Damit ist gemeint, dass der Absender der Ansicht sein muss, dass zwischen dem Empfänger und ihm bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde. Will er hingegen das Angebot des Empfängers erst annehmen, liegt lediglich eine Auftragsbestätigung vor.

Stimmt der Inhalt des Schreibens nicht mit demjenigen des Angebotes überein, ist in dem Schreiben eine abändernde Annahme zu sehen. Gemäß § 150 Abs. 2 BGB gilt diese als Ablehnung eines Angebotes, die ihrerseits mit einem neuen Angebot verbunden ist.

Unschädlich für das Vorliegen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens ist es hingegen, wenn der Absender davon ausgeht, dass sich über einige Nebenbestandteile des Vertrages, die hierin aufgeführt werden, noch nicht geeinigt wurde.

4. Absendung des Bestätigungsschreibens umgehend nach den Vertragsverhandlungen

Das Bestätigungsschreiben muss umgehend nach den Verhandlungen abgeschickt werden. Auch sein Zugang gemäß § 130 BGB ist erforderlich. Liegt zwischen den Vertragsverhandlungen und dem Zugang des Bestätigungsschreibens beispielsweise ein Zeitraum von drei Wochen, ist der erforderliche Zusammenhang zwischen dem Schreiben und den Verhandlungen nicht mehr gegeben.

5. Schutzwürdigkeit des Absenders

Hinzukommend muss der Absender auch schutzwürdig sein. Hierfür ist wichtig, dass er redlich handelt. Er darf das mit dem Empfänger Ausgehandelte nicht bewusst zu seinen Gunsten abändern. Das kaufmännische Bestätigungsschreiben darf darüber hinaus nur Zusätze und Präzisierungen enthalten, bei denen der Absender davon ausgehen kann, dass der Empfänger  ihnen zustimmen wird.

Auch AGB können über das kaufmännische Bestätigungsschreiben in den Vertrag einbezogen werden. Wenn sie aber ungewöhnlich sind, gilt dies nicht. Auch eine anderslautende individuelle Vereinbarung, die während der Vertragsverhandlungen getroffen wurde, steht der Einbeziehung entgegen.

Fraglich ist, was gilt, wenn sogenannte gekreuzte kaufmännische Bestätigungsschreiben vorliegen. Bei dieser Konstellation hat der Empfänger seinerseits ebenfalls ein Schreiben versendet, das aber von demjenigen des ursprünglichen Absenders inhaltlich abweicht. Liegt bei den essentalia negotii ein Unterschied vor, handelt es sich um einen Dissens. Weichen lediglich Nebenbestimmungen voneinander ab, kann § 150 Abs. 2 BGB nach Treu und Glauben eingeschränkt werden, wenn ersichtlich ist, dass die Parteien an dem Vertrag festhalten wollen.

6. Kein unverzüglicher Widerspruch des Empfängers

Schließlich darf der Empfänger des Schreibens nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben. Der Widerspruch muss dabei unverzüglich erfolgen. Wann diese Voraussetzung noch erfüllt ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ist das in Rede stehende Geschäft kompliziert, kann dem Empfänger eine längere Frist gewährt werden. Ansonsten ist davon auszugehen, dass er binnen drei Tagen widersprechen sollte, sofern er das möchte. Ein Widerspruch, der später als nach einer Woche eingelegt wird, wird dagegen als verspätet angesehen.

III. Anfechtung beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben

Irrt der Empfänger über die Bedeutung seines Schweigens, steht ihm kein Anfechtungsrecht zu. Nach herrschender Meinung ist ebenfalls keine Anfechtung möglich, wenn er sich über den Inhalt des Bestätigungsschreibens geirrt hat.

Wenn der Absender des Schreibens den Empfänger getäuscht oder ihm gedroht hat, ist bereits seine Schutzwürdigkeit zu verneinen. In diesem Fall zieht schon das Schweigen selbst nicht die gewünschte Wirkung nach sich, sodass keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung erfolgen muss.

Quellen

  • Brox, Hans/Henssler, Martin: Handelsrecht, 21. Aufl., München.
  • Bülow, Peter/Artz, Markus: Handelsrecht, 7. Aufl., Heidelberg.
  • Medicus, Dieter: Allgemeiner Teil des BGB, 10. Aufl., Heidelberg [u.a.].
  • Oetker, Hartmut: Handelsrecht, 7. Aufl., Heidelberg.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.