Haftung des Tierhalters, § 833 BGB

Haftung des Tierhalters, § 833 BGB

Das Pferd ist des Prüfers Liebling. Jedes Prüfungsamt hat in seiner Historie schon mehrfach Pferde – oder auch andere Tiere – in seinen zivilrechtlichen Klausuren untergebracht. Häufig handelt es sich dabei um Klausuren aus dem Mangelgewährleistungsrecht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch immer darauf geachtet werden muss, ob noch andere Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen. Um für die Klausur gewappnet zu sein, lohnt es sich, die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB besonders anzuschauen.
Haftung des Tierhalters
Lecturio Redaktion

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26.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines

Bei § 833 BGB handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung im Ursprung. Für Nutztiere gilt eine Ausnahme der Verschuldenshaftung für vermutetes Verschulden mit Beweislastumkehr. Der dogmatische Ansatzpunkt für die verschuldensunabhängige Haftung liegt darin, dass sich gerade durch den Unfall die in dem Tier steckende spezifische Tiergefahr realisiert hat. Damit ist die Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz, dass für jede Haftung ein Verschulden erforderlich ist, durch die vom Tier ausgehende unberechenbare Gefahr für die Allgemeinheit rechtfertigt.

§ 833 BGB lautet:

(1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§ 833 BGB ist, wie erwähnt, eine Norm, die in ihren Absätzen zwei verschiedene Haftungsmodelle enthält.

  1. Eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr für „Nutztiere“
  2. Eine strenge Gefährdungshaftung für „Luxustiere“

II. Schema, § 833 BGB

Daraus ergibt sich für § 833 BGB folgendes Prüfungsschema:

  1. Rechtsgutsverletzung
  2. Durch ein Tier
    1. Kausalität
    2. Verwirklichung einer spezifischen Tiergefahr
  3. Anspruchsgegner ist Tierhalter
  4. Haftungsausschluss durch Entlastungsbeweis
    1. Zulässigkeit eines Entlastungsbeweises
    2. Sorgfältige Beaufsichtigung oder, wenn sie fehlt
    3. Mangelnde Ursächlichkeit des Aufsichtsverschuldens für die Rechtsgutsverletzung
  5. Haftungsumfang (§§ 249 ff. BGB)
    1. Art des Schadens
    2. Haftungsausfüllende Kausalität
    3. Art des Ersatzes (Naturalherstellung, § 249 BGB oder Wertersatz, § 251 BGB)
    4. Höhe des Ersatzes, ggf. Mitverschulden des Geschädigten (§ 254 BGB)

III. Rechtsgutsverletzung

Diese gleicht denen aus § 823 BGB. Umfasst sind Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum.

Tipp: Lesen sie hier den Artikel zu § 823 BGB, um sich die Rechtsgutsverletzung zu vergegenwärtigen!

Rechtsgutsverletzung
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IV. Durch ein Tier

Der Begriff des Tiers ist nach dem allgemeinen Verständnis zu bestimmen.

Definition: Demnach meint Tier eines im biologischen, naturwissenschaftlichen Sinne.

1. Kausalität

Gemeint ist damit die Kausalität nach Äquivalenztheorie. Das heißt: Kausal ist alles, was nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg ausbliebe.

2. Realisierung der Tiergefahr

Die Realisierung der Tiergefahr ergibt sich daraus, dass viele Tiere zum einen über große Körperkräfte oder natürliche Waffen verfügen aber auch in ihrem Verhalten für Menschen schlichtweg unberechenbar sind. Gerade hierauf muss die Rechtsgutsverletzung zurückgehen.

Definition: Das heißt eine tierspezifische Gefahr besteht aufgrund des unberechenbaren und unvorhersehbaren tierischen Verhaltens und muss dadurch die Verletzung hervorrufen.

Beispiele: Ein Hund beißt, ein Pferd scheut, Stechen einer Biene.

Realisierung der Tiergefahr
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V. Anspruchsgegner ist Halter

Weiterhin haftet nach § 833 BGB ausschließlich der Halter. Für den Tieraufseher ist eine spezielle Haftung selbstständig geregelt.

DefinitionHalter ist, wer das Tier im eigenen Interesse besitzt und für dieses aufkommt, so wie das Risiko dessen Verlust kennt und trägt.

Auf Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an.

VI. Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss ist gerade bei einer Gefährdungshaftung nicht unproblematisch gegeben.

Ein Ausschluss für Luxustiere liegt nur vor, wenn sie:

  • nicht unmittelbar ursächlich sind oder
  • nach h.M. durch von Menschen geleitetes Verhalten agiert haben (str.) – dann kommt eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB in Betracht

Bei Haustieren sieht die Situation anders aus: Dort ist ein vermutetes Verschulden nötig und kann auch ein Haftungsausschluss bei fehlenden Verschulden vorliegen.

DefinitionHaustiere sind Nutztiere, die dem Beruf, Erwerb oder Unterhalt dienen.

Es ist darauf zu achten, dass in unserem alltäglichen Sprachgebrauch Haustiere eher den hier genannten Luxustieren entsprechen, die Definition aber historisch bedingt so gestaltet ist!

Haftungsausschluss
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VII. Schaden und Haftungsumfang

Hierfür gelten die gängigen Regelungen. Nur ist zu beachten, dass bei einer Mitverschuldensprüfung auch eine Gefährdungshaftung nach § 822 BGB vorliegen kann.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.