Tipp: Lese hier die wichtigsten Fakten zum Jura-Schwerpunktstudium.
Der Schwerpunktbereich „Grundlagen des Rechts“ gehört an vielen Hochschulen zum Standardrepertoire und kann an zahlreichen juristischen Fakultäten im gesamten Bundesgebiet studiert werden.
I. Inhalte des Schwerpunktbereichs „Grundlagen des Rechts“
Da die Universitäten die Inhalte ihrer Schwerpunktbereiche selbst gestalten, variieren auch die einzelnen Veranstaltungen die angeboten werden. Dabei gibt es jedoch verschiedene Themenkomplexe, die regelmäßig innerhalb des Schwerpunkts „Grundlagen des Rechts“ anzutreffen sind:
1. Rechtsgeschichte
In rechtsgeschichtlichen Veranstaltungen nimmt die römische Rechtstradition eine wichtige Position ein. Dies ist schon vor dem Hintergrund wichtig, dass unser BGB und andere Rechtssysteme bis heute maßgeblich vom römischen Recht beeinflusst sind. Daneben werden Vorlesungen und Seminare zur deutschen bzw. zur europäischen Rechtsgeschichte angeboten.
Spannend ist dabei, dass man auch mit der Arbeitsweise von Historikern in Berührung kommt und beispielsweise lernt, wie man Quellen richtig analysiert und interpretiert. Wie ihr Name schon sagt, handelt es sich bei der Rechtsgeschichte um eine Disziplin, die an der Schnittstelle zwischen der Rechts- und der Geschichtswissenschaft angesiedelt ist.
2. Rechtsphilosophie
Die Rechtsphilosophie beschäftigt sich mit ganz grundlegenden Gegenständen, wie etwa der Bedeutung des Rechts und der Frage, was eigentlich Gerechtigkeit ist. In diesem Zusammenhang geht es auch nach wie vor um das Spannungsverhältnis zwischen positivem Recht und Naturrecht.
In rechtsphilosophischen Veranstaltungen werden bei Weitem nicht nur praxisferne Theorieansätze diskutiert: Auch aktuelle Fragestellungen, wie die Bioethik oder die Legitimation des Abschusses von Flugzeugen, spielen hier eine Rolle.
3. Rechtssoziologie
Innerhalb der Rechtssoziologie wird die Frage gestellt, welchen Einfluss das Recht auf die Gesellschaft hat. Genauso wird auch das umgekehrte Verhältnis analysiert. Bei der Untersuchung unterschiedlicher Fragestellungen werden die Methoden der empirischen Sozialforschung angewandt.
Insgesamt geht es bei der Rechtssoziologie darum, das praktizierte Recht zu betrachten und herauszufinden, wie unsere Rechtsordnung an die heutigen Lebensumstände gegebenenfalls angepasst werden muss.
4. Kirchenrecht
Dass früher das weltliche und das kirchliche Recht grundsätzlich gemeinsam studiert wurden, sieht man schon daran, dass nach wie vor vom Studium der Rechtswissenschaften bzw. dem Jurastudium gesprochen wird. Da man heute in der Regel nur noch das weltliche Recht studiert, wäre die korrekte Bezeichnung eigentlich Studium der Rechtswissenschaft bzw. Jus-Studium.
Vorlesungen und Seminare zum Kirchenrecht befassen sich unter anderem mit dem Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Andererseits werden hier das interne Recht der evangelischen und der katholischen Kirche behandelt.
II. Grundlagenfächer als Bestandteil der juristischen Ausbildung
Viele Studierende sind zunächst dadurch abgeschreckt, dass sie in diesen Grundlagenfächern keine unmittelbare Examensrelevanz erblicken. Diesen Bedenken kann man aber entgegenhalten, dass es zahlreiche gute Gründe gibt, sich vertieft mit den juristischen Grundlagendisziplinen auseinanderzusetzen:
- Wer sich mit rechtsphilosophischen Fragestellungen befasst, lernt auch etwas über Logik und die Argumentationslehre. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse kommen einem unmittelbar beim Lösen von Fällen und dem Vertreten der eigenen Meinung bei rechtlichen Fragestellungen zugute.
- Nur wer sich mit den juristischen Grundlagendisziplinen beschäftigt, kann ein grundsätzliches Verständnis unseres heute gültigen Rechtssystems entwickeln. Hierdurch erfährt man, warum etwas heute so und nicht anders geregelt ist.
- Erst die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Rechts und seinen dogmatischen Grundlagen befähigt einen, aktuelle rechtliche Entwicklungen besser zu verstehen sowie das Recht aus einer wissenschaftlichen Perspektive heraus zu beleuchten. Daneben unterstützen einen diese Kenntnisse dabei, begründet eine eigene Meinung zu beziehen und Urteile und Gesetze nicht einfach nur hinzunehmen, sondern diese auch kritisch zu beleuchten.
- Das Verständnis für und die Einarbeitung in ausländische Rechtsordnungen wird vereinfacht, wenn man über gemeinsame historische Ursprünge zwischen diesen und unserem Rechtssystem Bescheid weiß.
- Nicht zuletzt erlaubt einem das Studium der Grundlagen des Rechts, sich aus einer interdisziplinären Perspektive mit der Rechtsordnung auseinanderzusetzen. Dies weitet den eigenen Blick und sorgt für wichtige Impulse für die eigene berufliche Tätigkeit nach dem Studium.
III. Fazit
Das Schwerpunktstudium der Grundlagen des Rechts bietet eine interessante Möglichkeit, um den eigenen juristischen Horizont zu erweitern und die Inhalte der Pflichtfächer im Studium nicht nur als gegeben hinzunehmen, sondern auch immer wieder kritisch zu hinterfragen. Dies wirkt der Gefahr entgegen, zum bloßen „Subsumtionsautomaten“ zu werden.
Durch die Grundlagenveranstaltungen in den ersten Semestern des Studiums kann schon frühzeitig herausgefunden werde, ob dieser Schwerpunkt das Richtige für einen ist. Wem das alles nach zu wenig Praxisrelevanz klingt, sollte man sich über Schwerpunktangebote informieren, die die juristischen Grundlagen mit anderen Fächern kombinieren.