Die Genehmigungspflichtigkeit und Genehmigungsfähigkeit im Baurecht

Die Genehmigungspflichtigkeit und Genehmigungsfähigkeit im Baurecht

Auf einer Skala der beliebtesten Rechtsgebiete deutscher Jurastudenten würde das Baurecht sicher nicht auf dem ersten Platz rangieren, sehr viel eher aber bei den Prüfungsämtern. Vielen angehenden Juristen ist dieses als abstrakt geltende Gebiet des öffentlichen Rechts zuwider. Dabei punktet das Baurecht vor allem mit einer klaren Gesetzesstruktur und einer einfachen Systematik. Dies zeigt sich auch im Rahmen der Prüfung von Genehmigungspflichtigkeit und – fähigkeit eines Vorhabens. 
Genehmigungspflichtigkeit & Genehmigungsfähigkeit
Lecturio Redaktion

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25.01.2024

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Inhalt

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I. Hintergrund

Die Klage auf Erteilung einer (versagten) Baugenehmigung ist wohl eine der häufigsten Verpflichtungssituationen, die einem im Examen begegnen. Eine Verpflichtungsklage ist begründet, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsakts (VA) rechtswidrig war und der Kläger dadurch in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt ist, § 113 Abs. 5 S. 1 VwGO.

Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf den begehrten VA hat! Der Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung (z. B. § 72 SächsBO, § 75 NBauO, § 58 LBauO BW, Art. 68 BayBO).

II. Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung

Damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann, müssen demnach die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage der jeweils einschlägigen Bauordnung vorliegen. Die unterschiedlichen Landesnormen lauten dabei im Wesentlichen gleich:

“Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen […]”

Aus diesem Wortlaut ergibt sich dann auch schon der „zweigeteilte“ Prüfungsaufbau: Das Vorhaben muss überhaupt genehmigungspflichtig sein, und es muss zudem genehmigungsfähig sein.

III. Genehmigungspflichtigkeit

Ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist, regeln ebenfalls die Landesbauordnungen.

Definition: Genehmigungspflichtig sind grundsätzliche bauliche Anlagen, die nicht (ausnahmsweise) genehmigungsfrei sind.

Zunächst ist also zu prüfen, ob eine baulichen Anlage vorliegt.

1. Bauliche Anlage

Was unter baulichen Anlagen zu verstehen ist, definieren die Landesbauordnungen selbst (z. B. § 2 LBauO BW, § 2 SächsBO, § 2 BauO NRW). Wichtig ist, diese Legaldefinition später auf keinen Fall (!) für die Definition der „baulichen Anlage“ im Sinne des § 29 BauGB heranzuziehen!

Diese beiden Begriffe sind nicht identisch. Es handelt sich um verschiedene Definitionen. Das ergibt sich aus der unterschiedlichen Zielsetzung der Bauordnungen und des BauGB. Zum anderen sind auch die Gesetzgebungskompetenzen unterschiedlich verteilt.

2. Genehmigungsfreiheit

Weiterhin ist noch festzustellen, ob das Vorhaben ausnahmsweise genehmigungsfrei ist. Auch dazu finden sich abschließende Regelungen in den Landesbauordnungen. Genehmigungsfreie Vorhaben sind insbesondere „kleinere“ Vorhaben, wie beispielsweise Fahrradstellplätze.

In der Klausur wird in aller Regel keine Genehmigungsbefreiung vorliegen, da ansonsten die Prüfung an dieser Stelle schon zu Ende wäre.

IV. Genehmigungsfähigkeit

Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig, so ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob es auch genehmigungsfähig ist.

Definition: Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, wenn ihm keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Auch hier ergibt sich also wieder eine zweigeteilte Prüfung:

  1. Welches Genehmigungsverfahren ist durchzuführen?
  2. Stehen öffentlich-rechtliche Vorhaben entgegen?

1. Genehmigungsverfahren

Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen zwei Genehmigungsverfahren: dem „vereinfachten“ und dem „normalen“ Verfahren. In der Regel gilt das „normale“ Genehmigungsverfahren für sog. Sonderbauten, das „vereinfachte“ für alle übrigen baulichen Anlagen. Doch wozu ist diese Unterscheidung überhaupt wichtig?

Ganz einfach: Das einschlägige Genehmigungsverfahren bestimmt, welche Vorschriften zu prüfen sind. Im „vereinfachten“ Verfahren sind hauptsächlich die §§ 29-35 BauGB zu prüfen, im „normalen“ Verfahren hingegen zusätzlich zu den Vorschriften des BauGB die Vorschriften des Bauordnungsrechts (in der Klausur wird häufig das vereinfachte einschlägig sein).

2. Entgegenstehende, öffentlich-rechtliche Vorschriften

Steht nun fest, welches Genehmigungsverfahren einschlägig ist, so beginnt das eigentliche Herzstück der Klausur: die Frage, inwiefern dem geplanten Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Hier ist nun vor allem die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den §§ 29 ff. BauGB zu prüfen. Daneben können aber auch andere Vorschriften zu prüfen sein. Ein besonderer „Examensklassiker“ ist das Bundesfernstraßengesetz.

V. Schema für die Klausur

Zusammengefasst kann man die Prüfung des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung in folgendem Schema ausdrücken:

  • A. Zulässigkeit (der Klage)
  • (…)
  • B. Begründetheit (der Klage)
  • I. Anspruchsgrundlage (einschlägige Landesnorm)
  • II. Anspruchsvoraussetzungen
  • 1. Genehmigungspflichtigkeit
  • a. Bauliche Anlage i.S.d. LBauO
  • b. Keine Genehmigungsfreistellung
  • 2. Genehmigungsfähigkeit
  • a. Einschlägiges Genehmigungsverfahren
  • b. Entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschriften (v.a. §§ 29 ff. BauGB)

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Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.