Der Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI)

Der Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI)

Der Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI) zählt zu den schwierigsten Konstellationen im allgemeinen Teil des Strafrechts, da er gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Genau aus diesem Grund stellt er ein beliebtes Prüfungsthema in Klausuren und Hausarbeiten dar. Nachfolgend wird das Wichtigste zum Erlaubnistatbestandsirrtum komprimiert dargestellt.
Lecturio Redaktion

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26.01.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zum Erlaubnistatbestandsirrtum

Bei einem Erlaubnistatbestandsirrtum irrt der Täter über Tatsachen. Nämlich das Vorliegen aller Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes in der konkreten Tatsituation.

Er geht somit fälschlicherweise davon aus, dass sein Handeln gerechtfertigt ist, was aber auch der Fall wäre, wenn die vorgestellten Umstände tatsächlich vorlägen und somit alle erforderlichen Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes tatsächlich vorlägen.

Definition: Der Täter unterliegt einem Erlaubnistatbestandsirrtum, wenn er sich über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt.

Rechtswidrig handelt auch derjenige, der irrig annimmt, sich in einer Notwehrsituation zu befinden und gerechtfertigt zu handeln (Putativnotwehr).

In der Klausur muss also zunächst angesprochen werden ob einer der klassischen Rechtfertigungsgründe greift. Dies kann in der Regel kurz gehalten werden, denn meistens fehlt es bereits an dem objektiven Vorliegen einer Notwehrlage. Als Zwischenergebnis kann sodann festgehalten werden, dass kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.

Als Nächstes ist zu prüfen, ob der Täter in seiner hypothetischen vorgestellten Situation gerechtfertigt gewesen ist. Erst wenn dies der Fall ist, wird auf die Theorien des Erlaubnistatbestandsirrtums eingegangen.

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II. Theorien des Erlaubnistatbestandsirrtum

Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist aufgrund seiner Struktur eine Art Zwitter zwischen Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum. Mit dem Tatbestandsirrtum verbindet ihn der Irrtum über die tatsächlichen Umstände. Mit dem Verbotsirrtum verbindet ihn die Fehlvorstellung über die Rechtswidrigkeit.

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung des Erlaubnistatbestandsirrtums ist umstritten, ob auf ihn § 17 StGB oder § 16 StGB angewandt wird. Fraglich ist daher, welche der beiden gesetzlichen Wertungen am ehesten der Problematik des Erlaubnistatbestandsirrtums gerecht wird.

Es gibt fünf verschiedene Theorien zum Erlaubnistatbestandsirrtum, wobei für die Klausur insbesondere die strenge Schuldtheorie sowie die beiden eingeschränkten Schuldtheorien wichtig sind.

Theorien des Erlaubnistatbestandsirrtum
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1. Vorsatztheorie

Nach der Vorsatztheorie gehört das Unrechtsbewusstsein zum Vorsatz. Nimmt der Täter also irrtümlicherweise das Vorliegen der Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes an, erliegt er einem Tatbestandsirrtum. § 16 Abs. 1 S. 1 StGB wird direkt angewandt.

Die Vorsatztheorie ist durch die Einführung des § 17 StGB jedoch obsolet geworden und ist somit nicht mehr vertretbar.

2. Strenge Schuldtheorie

Die Strenge Schuldtheorie erachtet das Unrechtsbewusstsein als einen selbstständigen Bestandteil der Schuld. Der Erlaubnistatbestandsirrtum wird also, so wie jeder andere Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat, als Verbotsirrtum bewertet. § 17 S. 1 StGB wird direkt angewandt. Es kommt demnach auf die Vermeidbarkeit des Irrtums an.

Die Kritik dieser Ansicht ist, dass Ergebnisse mit dem Gerechtigkeitsgefühl oft nur schwer vereinbar sind.

3. Eingeschränkten Schuldtheorien

Die eingeschränkten Schuldtheorien schränken die Schuldtheorie ein. Der Erlaubnistatbestandsirrtum wird aus dem Anwendungsbereich des § 17 StGB herausgenommen und stattdessen in seinen Rechtsfolgen dem Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB gleichgestellt. § 16 StGB wird direkt bzw. analog angewandt.

Die eingeschränkten Schuldtheorien kommen alle zum gleichen Ergebnis, leiten es aber mit unterschiedlichen Begründungsansätzen her.

a) Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen

Die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes werden als negative Tatbestandsmerkmale eines Gesamtunrechtstatbestandes gesehen. Damit dem Täter der Vorsatz unterstellt werden kann, muss sich dieser auch auf das Fehlen dieser negativen Tatbestandsmerkmale beziehen. § 16 Abs. 1 StGB wird direkt angewandt. Der Vorsatz des Täters entfällt.

Gegen diese Ansicht lässt sich anführen, dass sie den Unterschieden zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit nicht gerecht wird.

b) Vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie

Das Unrecht vorsätzlichen Handelns (Vorsatzunrecht) wird als nicht verwirklicht angesehen. § 16 Abs. 1 StGB wird analog angewandt. Der Vorsatz des Täters entfällt.

Da keine rechtswidrige Tat vorliegt, kommt ein etwaiger Teilnehmer nach §§ 26, 27 Abs. 1 StGB straflos davon. Daher ist diese Ansicht ebenfalls abzulehnen.

c) Rechtsfolgenverweisende/vorsatzschuldverneinende eingschränkte Schuldtheorie

Die Vorsatzschuld des Täters entfällt, nicht jedoch der Tatbestandsvorsatz. Allerdings werden die Rechtsfolgen eines Tatbestandsirrtums entsprechend angewandt. § 16 Abs. 1 StGB wird analog angewandt. Der Vorsatz bleibt grundsätzlich bestehen. Lediglich die Rechtsfolge des § 16 Abs. 1 StGB wird angewendet, also Bestrafung nur aus einem Fahrlässigkeitsdelikt.

Diese Ansicht ist vorzugswürdig.

Tipp: Ausführlich darzustellen ist der Meinungsstreit um die Einordnung des Erlaubnistatbestandsirrtums insbesondere dann, wenn der Irrtum des Täters vermeidbar war. Auf eine Vermeidbarkeit kommt es nur an, wenn man der strengen Schuldtheorie folgt!

III. Prüfungsort des Erlaubnistatbestandsirrtum

Der Prüfungsstandort des Erlaubnistatbestandsirrtums hängt von der Theorie ab, die man zu der Problematik des ETBI vertritt. Demzufolge erfolgt eine Prüfung:

  • als eigenständiger Prüfungspunkt zwischen Rechtswidrigkeit und Schuld wenn man die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen oder die vorsatzunrechtverneinende eingeschränkte Schuldtheorie vertritt
  • oder in der Schuld (Unrechtsbewusstsein: strenge Schuldtheorie; Vorsatzschuld: rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie).

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.