Keine Lust zu Lesen? Dann schau dir unser Video zum Bestandsschutz an!
I. Passiver Bestandsschutz
Art. 14 Abs. 1 GG gewährt passiven Bestandsschutz.
Das heißt, dass ein Gebäude, das in zulässiger Weise errichtet wurde, nicht aufgrund nachträglicher Veränderungen rechtlich oder tatsächlicher Art mit bauordnungsrechtlichen Maßnahmen überzogen werden darf.
Das ist in folgenden Situationen der Fall:
Wurde eine Baugenehmigung erteilt, obwohl gegen eine Norm verstoßen wurde, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft wurde, entfaltete die Baugenehmigung legalisierende Wirkung solange sie besteht.
Gegebenfalls könnte die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung nach § 48 VwVfG zurücknehmen, sodass die legalisierende Wirkung entfällt.
II. Aktiver Bestandsschutz
Aktiver Bestandsschutz kann nach der neuen Rechtsprechung des BVerwG nicht aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitet werden.
Demnach besteht aktiver Bestandsschutz nur dort, wo er durch das einfache Recht gewährt wird.
Art. 14 GG ist verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, nicht aber Anspruchsgrundlage.
Nur einfaches Recht gewehrt für den Außenbereich aktiven Bestandsschutz:
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB: Nutzungsänderung land- und forstwirtschaftlicher Anlagen
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB: Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB: Ersatzbau
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB: Änderung oder Nutzungsänderung erhaltenswerter Gebäude
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB: Erweiterung von Wohngebäuden
- § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BauGB: Erweiterung gewerblicher Betriebe
Tipp: Diese Voraussetzungen sind streng am Gesetz zu prüfen!
Für den beplanten und unbeplanten Innenbereich gibt es keine speziellen Regelungen.
Hier lassen sich nur über die Ausnahme- und Befreiungstatbestände des § 31 BauGB angemessene Lösungen erzielen.
Zudem müssen sich Vorhaben im unbeplanten Innbenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB in die nähere Umgebung einfügen bzw. nach § 34 Abs. 2 BauGB iVm. BauNVO Ausnahmen vorgesehen sein.
Tipp: Die Frage des Bestandsschutzes wird nach den §§ 30 ff. BauGB geprüft.