Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, gemäß § 1004 BGB

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, gemäß § 1004 BGB

Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB ist eine zentrale Norm zum Schutz des Eigentums. Wird gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Bei weiteren Beeinträchtigungen kann der Eigentümer gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB Unterlassungsklage erheben. Dieser Beitrag erklärt die beiden Ansprüche.
unterlassungsanspruch
Lecturio Redaktion

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13.03.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines

Zunächst ist festzuhalten, dass sich in § 1004 BGB zwei unterschiedliche Ansprüche verstecken, die streng voneinander zu trennen sind. In § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB findet sich der Beseitigungsanspruch und in S. 2 der Unterlassungsanspruch.

§ 1004 BGB gilt direkt nur für Eigentumsbeeinträchtigungen. Eine analoge Anwendung auf andere durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsgüter (z.B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) ist jedoch allgemein anerkannt.

Auf den Besitz ist es nach herrschender Meinung jedoch nicht analog anwendbar, da bereits § 862 BGB einen ausreichenden Schutz gewährt.

II. Beseitigungsanspruch, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB

1. Schema

Prüfungsschema: Beseitigungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB

  1. Anspruchssteller ist Eigentümer
  2. Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsguts, die nicht auf Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beruht
  3. Antragsgegner ist Störer
  4. Fortwirkende Störung
  5. Keine Duldungspflicht, § 1004 Abs. 2 BGB

2. fortwirkende Beeinträchtigung

Definition: Eine Beeinträchtigung oder Störung ist jeder Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers.

Im Ergebnis stellt also jeder dem Inhalt des Eigentums widersprechende Zustand, z.B. das Betreten eines Grundstücks, eine Beeinträchtigung dar.

Diese muss auch noch andauern, denn § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB zielt auf die Beseitigung einer bestehenden Beeinträchtigung für die Zukunft ab. Bei einem bereits abgeschlossenen Tatbestand ist der Schaden bei schuldhaftem Handeln nach den §§ 823 ff. BGB zu ersetzen.

3. Störer

Die Beseitigung kann nur vom Störer verlangt werden. Dieser Begriff gleicht dem aus dem Polizeirecht. Es wird in Handlungs- und Zustandsstörer unterschieden.

Sind mehrere Personen als Störer verantwortlich, steht dem Betroffenen gegen jedem ein selbständiger Beseitigungsanspruch zu.

Der Rechtsnachfolger übernimmt aus der Gesamtrechtsnachfolge auch die Beseitigungsverantwortung, § 1922, 1967 BGB.


Störer § 1004 BGB
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a. Handlungsstörer

Definition: Ein Handlungsstörer verursacht Beeinträchtigung durch eigenes Verhalten, also Tun oder pflichtwidriges Unterlassen

Dabei handelt der unmittelbare Störer selbst.
Beispiel: Klavierspieler in der Nachbarwohnung

Der mittelbare Störer hingegen veranlasst Dritten zur Beeinträchtigung.
Beispiel: Flughafenunternehmer für den Fluglärm

b. Zustandsstörer

Definition: Zustandsstörer ist derjenige, der Beeinträchtigung nicht durch sein Verhalten verursacht, aber durch dessen maßgeblichen Willen der beeinträchtigende Zustand aufrechterhalten wird.

Also die Eigentümer oder Besitzer von Sachen, von denen die Beeinträchtigung ausgeht.
Beispiel: Umstürzen eines Baumes auf das Nachbargrundstück. Reine Naturereignisse können allerdings nicht zugerechnet werden.

III. Unterlassungsanspruch, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

1. Schema

Prüfungsschema: Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

  1. Wiederholungsgefahr weiterer Beeinträchtigungen eines geschützten Rechtsguts
  2.  Antragsgegner ist Störer
  3. Keine Duldungspflicht, § 1004 Abs. 2 BGB

2. Wiederholungsgefahr

Die Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs ähneln denen des Beseitigungsanspruches stark. Allerdings sind zusätzliche weitere Beeinträchtigungen, also eine Wiederholungsgefahr erforderlich. Entgegen des Wortlauts genügt es aber, dass eine erste Beeinträchtigung bevorsteht. Dies wird damit argumentiert, dass die Schadensverhütung besser sei, als die -beseitigung.

Auch an die Darlegung der Wiederholungsgefahr werden keine hohen Anforderungen gestellt: eine einmalige Störung indiziert grds., dass weitere Beeinträchtigungen zu erwarten sind.


Wiederholungsgefahr § 1004 BGB
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IV. Duldungspflichten, § 1004 Abs. 2 BGB

Die Ansprüche auf Beseitigung bzw. Unterlassen bestehen gem. § 1004 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

In Betracht kommen gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Duldungspflichten.

Gesetzliche Duldungspflichten, u.a.:

  • Rechtfertigungsgründe (z. B. §§ 227, 904 BGB)
  • privates Nachbarschaftsrecht, gem. §§ 905 ff. BGB
  • öffentlich–rechtliche Vorschriften (z. B. § 1 LuftVG)

Rechtsgeschäftliche Duldungspflichten:

  • Dingliche und schuldrechtliche Verträge, z. B. wenn Vermieter dulden muss, dass die Kinder des
    Mieters die Wohnung betreten

Der Verzicht auf Abwehransprüche ist möglich. Die bloße Duldung einer Störung stellt allerdings nicht schon den Verzicht oder gar Einwilligung dar.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.