§ 269 StGB: Die Fälschung beweiserheblicher Daten

§ 269 StGB: Die Fälschung beweiserheblicher Daten

Die Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB gehört zu den Urkundendelikten. Der folgende Beitrag erklärt, worauf sie bei § 269 StGB achten müssen und gibt alle wichtigen Definitionen sowie ein Prüfungsschema für die Klausur.
Fälschung beweiserheblicher Daten
Lecturio Redaktion

·

13.03.2024

·

Inhalt

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Basiswissen zu § 269 StGB

Der § 269 StGB dient dem Schutz des Rechtsverkehrs im Hinblick auf beweiserhebliche Daten. Er ermöglicht eine Bestrafung in Fällen, in denen Daten nicht gegenständlich wahrnehmbar sind und die Anwendung des § 267 aus diesem Grund nicht in Betracht kommt.

Abgrenzung § 267 StGB und § 269 StGB
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Objektiver Tatbestand

Der objektive Tatbestand hat folgende drei Voraussetzungen:

I. Beweiserhebliche Daten

Es müssen beweiserhebliche Daten vorliegen.

Definition: Daten sind alle Informationen, die Gegenstand eines Datenverarbeitungsvorgangs sein können und die entweder bei der Tathandlung elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert werden.

Definition: Daten sind ferner beweiserheblich, wenn die Informationen durch sie bis auf die Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung alle Funktionen einer Urkunde nach § 267 StGB aufweist.

Beispiele für beweiserhebliche Daten sind etwa die Angabe des Kontostandes eines Bankkontos oder Kundenstammdaten.

II. Speichern, verändern oder gebrauchen

Daneben muss der Täter die Daten speichern, verändern oder gebrauchen.

Definition: Eine Speicherung der Daten liegt vor, wenn ihre Eingabe in eine EDV-Vorrichtung erfolgt.

Definition: Die Daten werden verändert, wenn ihr Inhalt umgestaltet wird.

Definition: Der Täter gebraucht die Daten, wenn er sie im Rechts- und Beweisverkehr verwendet.

III. Hypothetisch unechte Urkunde

Wichtig ist außerdem, dass die Dateneingabe – würde man sie ausdrucken – die Merkmale einer unechten Urkunde erfüllen müsste. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass der Schutz durch § 269 StGB nicht weitergehen soll als derjenige des § 267 StGB. Dementsprechend müssen die Daten (mit Ausnahme ihrer Sichtbarkeit) die Eigenschaften einer Urkunde haben.

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Dazu müssen sie zunächst eine vermeintliche Gedankenerklärung beinhalten. Wirken die Daten dagegen wie eine technische Aufzeichnung, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Die Perpetuierungsfunktion wird durch das Abspeichern der Daten erfüllt. Daten, die zwischendurch entstehen, jedoch nicht gespeichert werden, können damit keine hypothetische Urkunde darstellen.

Außerdem müssen die Daten sich dazu eignen, den Beweis einer rechtserheblichen Tatsache zu erbringen. Auch der Aussteller der Daten muss erkennbar sein. Auf Grundlage der Geistigkeitstheorie handelt es sich dabei um diejenige Person, der die Erklärung rechtlich zugerechnet werden kann.

Abschließend ist es erforderlich, dass die Daten unecht sind. Das bedeutet, dass man eine unechte Urkunde nach § 267 StGB vor sich hätte, sofern man sie ausdrucken würde.

Subjektiver Tatbestand

Der subjektive Tatbestand hat zwei Voraussetzungen:

I. Vorsatz

Der Täter muss mindestens mit dolus eventualis hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale handeln.

II. Handeln zur Täuschung im Rechtsverkehr

Daneben muss der Täter zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln. Diesbezüglich muss er dolus directus 2. Grades, also sicheres Wissen, aufweisen. Gemäß § 270 StGB steht der Täuschung im Rechtsverkehr die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.

subjektiver-Tatbestand-§-269-StGB
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Regelbeispiele bzw. Qualifikation

§ 269 Abs. 3 StGB bestimmt außerdem, dass die Regelbeispiele aus § 267 Abs. 3 StGB und die Qualifikation aus § 267 Abs. 4 StGB auf § 269 StGB Anwendung finden.

Schema

In der Klausur können Sie sich an diesem Prüfungsschema orientieren:

I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) Speicherung der Daten derart, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte Urkunde vorliegen würde oder
b) Veränderung der Daten derart, dass bei ihrer Wahrnehmung eine verfälschte Urkunde vorliegen würde oder
c) Gebrauch der derart gespeicherten oder veränderten Daten
2. Subjektiver Tatbestand
a) Dolus eventualis bzgl. der objektiven Tatbestandsmerkmale
b) Absicht, die Daten zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (dolus directus 2. Grades)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Regelbeispiele aus § 267 Abs. 3 StGB bzw. Qualifikation nach § 267 Abs. 4§ 269 Abs. 3 StGB

Quellen

  • Joecks, Wolfgang: Studienkommentar StGB, 11. Aufl., München 2014
  • Kindhäuser, Urs: Strafrecht Besonderer Teil I, 6. Aufl., Baden-Baden 2014
  • Wessels, Johannes/Hettinger, Michael: Strafrecht Besonderer Teil I, 37. Aufl., Heidelberg [u.a.] 2013

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.