Der Vortrag „Verhalten bei Rückkehr von Angestellten“ von RA Trixi Hoferichter ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsunfähigkeit“.
Die Einzelhandelskauffrau Elin informierte vor 10 Tagen telefonisch ihre Arbeitgeberin, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen kann. Drei Tage nach diesem Telefonat reichte Elin postalisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die erste Woche ein. Für die zweite Woche übermittelte sie ebenfalls per Post eine Folgebescheinigung. Weshalb Elin arbeitsunfähig ist, bleibt unklar. Nun stellt sich die Arbeitgeberin die Frage, ob sie Elin weiterhin Entgelt zahlen muss, da Elin den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht nannte. (Eine Antwort ist richtig.)
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