9. Rechnungslegung und Zahlung von Dr. Peter Hammacher

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Über den Vortrag

Der Vortrag „9. Rechnungslegung und Zahlung“ von Dr. Peter Hammacher ist Bestandteil des Kurses „Vertragsrecht für die Auftragsabwicklung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fälligkeit der Zahlung
  • Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
  • Einvernehmliche Aufhebung des Vertrags
  • Abschlagszahlungen
  • Vorauszahlungen
  • Verzug

Quiz zum Vortrag

  1. Bei Bauverträgen nach Abnahme und Rechnungslegung
  2. Wenn nichts anderes vereinbart ist sofort nach erbrachter Lieferung/Leistung.
  3. Bei VOB/B Verträgen spätestens nach 30 Tagen nach Eingang der Schlussrechnung
  4. Bei VOB/B Veträgen unverzüglich nach Rechnungslegung
  5. Bei BGB-Werkvertrag spätestens, wenn der AG von seinem Kunden die Vergütung erhalten hat.
  1. Abweichende Leistungen müssen als Solche gekennzeichnet sein.
  2. Alle erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden, auch Zeichnungen,
  3. Sie muss rechnerisch und inhaltlich richtig sein, wobei die Umsatzstuer Erwähnung finden muss.
  4. Rechnung und Positionen des LV müssen sich dort wiederfinden.
  5. Sie muss prüffähig sein, wobei dem Rechnungslegenden hier einiges zuzumuten ist.
  1. Nach den vertraglich vereinbarten Stundensätzen
  2. Wenn nichts vereinbart nach den Grundlagen der Preisermittlung
  3. Anderenfalls ist der ortübliche Preis geschuldet
  4. Vergütung gemäß Rechnung des AN
  1. ... dass die rapportierten Stunden geleistet wurden.
  2. ... dass er die Vergütung für die aufgeführten Stunden zahlen wird.
  3. ... dass er sich mit der vertragsgemäßen Leistung als im Wesentlichen einverstanden erklärt.
  4. ... den Gefahrübergang hinsichtlich des Geleisteten.
  1. Der AN hat sich werktäglich/wöchentlich einzutragen.
  2. 6 Tage nach Zugang gilt der Stundenlohnzettel als anerkannt.
  3. 4 Wochen nach Abschluss der Arbeit ist der Lohnstundenzettel spätestens einzureichen.
  4. Ob die Stundenlohnarbeit vor oder nach Beginn der Ausführung (spätestens aber nach 4 Wochen ) gem. § 2 Nr. 10 VOB/B angezeigt wird, ist gleich.
  5. Der Stundenlohnzettel ist werktäglich/wöchentlich einzureichen.
  1. Keine Gewährung von Sicherheiten gem. § 648 a BGB
  2. Allg. erst nach Setzung einer Nachholfrist gem. § 643 S. 1 BGB
  3. Wegen Zahlungsverzugs oder Annahmeverzugs
  4. Wegen Streichung gänzlicher Positionen aus dem LV
  5. Wenn dem AN einen Entschädigungsanspruch gem. § 642 BGB zusteht.
  1. Ein Eigentumsübergang kann auch durch Besitzmittlung, § 930 BGB stattfinden (AN bleibt im Besitz der Sache) - Besitz ist daher nicht notwendig.
  2. Nein, es reicht grundsätzlich bereits Auslieferung.
  3. Das Gesetz knüpft die Abschlagszahlung nur an zwei Voraussetzungen: „Anfertigung und Bereitstellung“ oder „Auslieferung“ und Eigentumsübertragung bzw. "Sicherheiten an den AG".
  4. Eine Bürgschaft reicht in diesem Fall nicht als Sicherheit aus.
  5. Nein, es reicht grundsätzlich bereits Anfertigung und Bereitstellung.
  1. Wenn die Baustelle sofort darüber informiert, wenn Teilabnahmen möglich sind.
  2. Wenn die Baustelle nach dem Vertrag erforderliche Abrechnungsunterlagen sofort weiterleitet.
  3. Wenn Material auf die Baustelle gelangt ist und die Voraussetzungen für einen Eigentumsübergang auf den Auftraggeber vorliegen.
  4. Keine der genannten Antworten ist richtig.

Dozent des Vortrages 9. Rechnungslegung und Zahlung

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Dr. Peter Hammacher ist Rechtsanwalt seit 1986 mit Schwerpunkt Vertragsrecht, davon leitete er 20 Jahre Rechtsabteilungen im nationalen und internationalen Stahlbau, Anlagenbau, Brückenbau, Kraftwerksbau. Seit 1989 ist er Referent und Veranstalter von Praktikerseminaren (Inhouse, Fortbildungsinstitutionen, Verbände). Darüber hinaus ist er Autor von Fachbüchern und –artikeln zum Vertragsrecht und zur Konfliktbearbeitung. Auch in den Bereichen Konfliktbearbeitung, Mediation, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten ist Dr. Hammacher tätig.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 9.2 Fälligkeit der Zahlung. 9.3 Zahlungsplan. 9.4 Prüfbarkeit der Rechnung. 9.5 Abrechnung nach Aufmaß. ...

... zustande gekommen ist. Dazu gehört auch der Beweis, dass der Mitarbeiter überhaupt vertretungsberechtigt war. b) Als der Auftragnehmer später das Geld für seine ...

... bezeichnen, dass es dem Auftraggeber ohne größere Mühe möglich ist, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Rechnungsinhalt zu vergleichen. Abweichende Leistungen sind zu kennzeichnen. Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege, die zur ...

... ist abhängig von: – den Verhältnissen des Einzelfalls (Verhältnismäßigkeit, Höhe des Liefer- und Leistungswertes, Überschaubarkeit der Leistungen, etc.) ...

... 9.7.2 Beendigung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen. ...

... des Liefer- und Leistungsumfangs des Auftragnehmers können nicht mehr ausgeführt werden (§ 2 Abs.5 VOB/B). – Kündigung, weil der Auftraggeber eine fällige Zahlung trotz Nachfrist nicht leistet (§ 9 Abs.1 b) VOB/B). – Kündigung, weil der Auftraggeber ...

... sofort darüber informiert, wenn Teilabnahmen möglich sind, Material auf die Baustelle gelangt ist und die ...