4.3 Leistung und Vergütung - Pauschalpreisvertrag von Dr. Peter Hammacher

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Über den Vortrag

Der Vortrag „4.3 Leistung und Vergütung - Pauschalpreisvertrag“ von Dr. Peter Hammacher ist Bestandteil des Kurses „Vertragsrecht für die Auftragsabwicklung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Pauschalpreisvertrag
  • Funktionale Leistungsbeschreibung
  • Zusätzliche Leistungen ohne Auftrag
  • Durchsetzung von Nachträgen

Quiz zum Vortrag

  1. Die Wegnahme einer Position bedeutet eine Teilkündigung, § 2 VIII VOB/B ist anwendbar.
  2. Die Änderung einer Position entspricht einer Vertragsänderung im Einheitspreisvertrag, § 2 V, VI VOB/B ist anwendbar.
  3. Die Wegnahme einer Position entspricht einer Vertragsänderung im Einheitspreisvertrag, § 2 V, VI VOB/B ist anwendbar.
  4. Die Änderung einer Position bedeutet eine Teilkündigung, § 2 VIII VOB/B ist anwendbar.
  1. AN übernimmt das Massenrisiko
  2. AN bekommt nie mehr als den vereinbarten Pauschalpreis
  3. Kein Risiko, es bleibt wie beim Einheitspreisvertrag bei Anpassungsmöglichkeiten.
  4. An trifft das Preisrisiko
  1. Grundsätzlich nicht
  2. Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
  3. Grundsätzlich ja
  4. Nicht bei einer offenen Risikozuweisung
  5. Immer bei 20% Mehrleistung
  1. Objektives Element: Nachträgliche Änderung vertragswesentlicher objektiver Umstände Hypothetisches Element: Kein Vertragsschluss bei Voraussehen dieser Änderungen Normatives Element: Unzumutbarkeit des Festhaltens am veränderten Vertrag
  2. Objektives Element: Nachträgliche Änderung vertragswesentlicher objektiver Umstände Hypothetisches Element: Vertragsschluss bei Voraussehen dieser Änderungen Normatives Element: Zumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag
  3. Subjektives Element: Nachträgliche Änderung vertragswesentlicher subjektiver Umstände Hypothetisches Element: Kein Vertragsschluss bei Voraussehen dieser Änderungen Normatives Element: Unzumutbarkeit des Festhaltens am veränderten Vertrag
  4. Subjektives Element: Nachträgliche Änderung vertragswesentlicher subjektiver Umstände Hypothetisches Element: Vertragsschluss bei Voraussehen dieser Änderungen Normatives Element: Zumutbarkeit des Festhaltens am unveränderten Vertrag
  1. Die Kalkulierbarkeit spielt bei Pauschalpreisverträgen für den Unternehmer keine Rolle.
  2. Ohne Festlegung der Statik und Festlegung des Gesamtvolumens ist ein Vertrag hinreichend bestimmt.
  3. Grundsätzlich sind Pauschalverträge für den AG gefährlich.
  4. Es entsteht in diesem Fall um einen rechtswirksamen Anpassungsanspruch des AN nach § 2 V, VI, VOB/B.
  5. Es handelt sich bei der „offenen Risikozuweisung“ um einen Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gem. § 313 I BGB, da diese Umstände nicht vorhersehbar sind.
  1. Wenn die Leistung im mutmaßlichen Interesse des AG liegt.
  2. Nicht wenn der AN erkennen kann, dass eine andere Ausführung für den AG günstiger wäre.
  3. Gar nicht, weil der AG ohne Auftrag nie zustimmen würde.
  4. Nicht, wenn es sich um eine behördliche Anweisung an den AG handelte.
  1. ... muss der Unternehmer dem AG mitteilen, wenn der Anschlag überschritten wird.
  2. ... kann der AG den Vertrag kündigen, wenn der Anschlag überschritten wird.
  3. ... kann der AN nicht mehr verlangen, als er veranschlagt hatte.
  4. ... ist die Kündigung wie eine freie Kündigung nach § 649 BGB zu werten.
  5. ... kann der AN unter Umständen einen Teilvergütungsanspruch nach § 645 geltend machen.

Dozent des Vortrages 4.3 Leistung und Vergütung - Pauschalpreisvertrag

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Dr. Peter Hammacher ist Rechtsanwalt seit 1986 mit Schwerpunkt Vertragsrecht, davon leitete er 20 Jahre Rechtsabteilungen im nationalen und internationalen Stahlbau, Anlagenbau, Brückenbau, Kraftwerksbau. Seit 1989 ist er Referent und Veranstalter von Praktikerseminaren (Inhouse, Fortbildungsinstitutionen, Verbände). Darüber hinaus ist er Autor von Fachbüchern und –artikeln zum Vertragsrecht und zur Konfliktbearbeitung. Auch in den Bereichen Konfliktbearbeitung, Mediation, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten ist Dr. Hammacher tätig.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... 4.5.1 Massenerhöhung 97 4.5.3 Massenkürzungen 98 4.5.4 Eingriffe ...

... § 2 Abs.4 VOB/B i. V.m § 8 Abs.1 VOB/B – hat der AG die Leistung gekündigt, greift § 8 Abs.1 VOB/B – haben sich die Parteien über den Wegfall geeinigt, liegt ein Erlassvertrag vor, § 397 BGB, es ...

... zu erbringen. Im Leistungsverzeichnis hieß es, dass die Flächenbewehrung nach der Zwangsbeanspruchung zu bemessen sei, mindestens aber eine angegebene Stärke aufzuweisen habe. ...

... Sportplatz einer Schule verfügt das Ordnungsamt der Gemeinde, dass während der Montage zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in Form ...

... 107 5.1 Vorbemerkung 5.2 der Auftragnehmer leistet mangelhaft 5.3 der Auftragnehmer verletzt ...