AGG - Seminar für Mitarbeiter (m/w/d) (Med. Edition) von ZeQ AG

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Über den Vortrag

Der Vortrag „AGG - Seminar für Mitarbeiter (m/w/d) (Med. Edition)“ von ZeQ AG ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Seminar für Mitarbeiter*innen (m/w/d) (Med. Edition)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung in das AGG
  • Benachteiligungen im Sinnes des AGG
  • Zulässige Ausnahmen vom Verbot
  • Rechte der Mitarbeiter (m/w/d)
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Quiz zum Vortrag

  1. Gleichbehandlung in der gesamten Gesellschaft zu erreichen bzw. zu sichern
  2. Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern zu stärken
  3. Gleichbehandlung zwischen Geschlechtern sowie Alters- und Volksgruppen
  1. Ein Kollege greift sich im Angesicht einer Kollegin demonstrativ zwischen seine Beine.
  2. Jegliche anzügliche Bemerkungen
  3. Zur Begrüßung wird die Hand zum Händeschütteln gereicht, dies ist auch so üblich.
  4. Ein Blick in die Augen bei der Begrüßung
  5. Mitarbeiter werden regelmäßig vor Betreten des OP-Bereichs dazu aufgefordert, sich umzuziehen.
  1. Wenn bestimmte religiöse oder weltanschauliche Vorstellungen es begründen
  2. Wenn spezielle berufliche Qualifikationen (bspw. Facharzt) es objektiv erfordern
  3. Wenn es dem Ermessen des Arbeitgebers nach sinnvoll und notwendig ist
  4. Wenn sich weltanschauliche Vorstellungen im Team unterscheiden
  1. unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Anleitung zur Benachteiligung
  2. Belästigung sowie sexuelle Belästigung
  3. Ausnahmen vom Benachteiligungsverbot
  4. Es gilt in den Bereichen öffentliches Leben, Berufsleben, Vereinsleben.
  1. Mitarbeiter haben immer das Recht sich zu beschweren.
  2. Mitarbeiter können je nach Tatbestand die Leistung verweigern oder Schadenersatz fordern.
  3. Mitarbeiter haben im Fall einer Benachteiligung nicht das Recht sich zu beschweren, können aber die Arbeit niederlegen.
  4. Mitarbeiter können im Benachteiligungsfall auf Schmerzensgeld klagen.
  1. Wenn ein Mitarbeiter benachteiligt wird, er sich beschwert und der Arbeitgeber keine wirksamen Maßnahmen ergreift
  2. Der Mitarbeiter hat andere Vorstellungen als der Arbeitgeber davon, welche Maßnahmen zu ergreifen wären.
  3. Der Verursacher der Benachteiligung wurde trotz eindringlicher Beschwerde des Mitarbeiters nicht entlassen.
  4. Bereits das Gefühl einer Benachteiligung ist hinreichend dafür, um die Leistung zu verweigern.
  1. Nein, denn das AGG verbietet die Benachteiligung aufgrund einer Beschwerde.
  2. Auch ein Unterstützer eines Beschwerdeführers darf nicht benachteiligt werden.
  3. Ja, deshalb ist es ratsam, eine Beschwerde sorgsam abzuwägen.
  4. Ja, deshalb sollten Sie auf keinen Fall Kollegen mit hineinziehen.

Dozent des Vortrages AGG - Seminar für Mitarbeiter (m/w/d) (Med. Edition)

   ZeQ AG

ZeQ AG


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