AGG - Seminar für Führungskräfte (Med. Edition) von ZeQ AG

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Über den Vortrag

Der Vortrag „AGG - Seminar für Führungskräfte (Med. Edition)“ von ZeQ AG ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Seminar für Führungskräfte (Med. Edition)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung in das AGG
  • Benachteiligungen im Sinne des AGG
  • Zulässige Ausnahme vom Verbot
  • Organisationspflichten des Arbeitgebers (m/w/d)
  • Schutzmaßnahmen
  • Kurzzusammenfassung

Quiz zum Vortrag

  1. Gleichbehandlung in der gesamten Gesellschaft zu erreichen bzw. zu sichern
  2. Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern zu stärken
  3. Gleichbehandlung zwischen Geschlechtern sowie Alters- und Volksgruppen
  1. Auswahl- und Einstellungskriterien
  2. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
  3. Zugang zu Berufsberatung, Weiterbildung, etc.
  4. In allen Bereichen des öffentliches Lebens, des Berufslebens sowie des Vereinslebens
  1. Trotz gut gemeinter Gründe stellt die Regel eine unzulässige, mittelbare Benachteiligung dar.
  2. Im Umfeld dieser Klinik ist die Regel sachgemäß begründet und damit zulässig.
  3. Die Regel stellt keine Benachteiligung nach § 1 AGG dar und ist somit zulässig.
  1. Nein, denn niemand wird gezwungen sich den Spind des Mitarbeiters anzugucken.
  2. Ja, denn jeder Vorübergehende wird gezwungen, sich das Bild zu betrachten.
  3. Ja, weil die Darstellungen auf solchen Fotos in der Regel herabwürdigend sind.
  1. Nein, denn alle OP-Mitarbeiter müssen spezielle Hauben tragen.
  2. Nein, denn es gibt eine sachliche und rechtmäßige Begründung.
  3. Ja, denn die religiösen Bedürfnisse der Mitarbeiterin werden unterdrückt.
  1. Ja, denn eine für dieses Haus wesentliche Beschäftigungsvoraussetzung ist entfallen (§9 AGG).
  2. Nein, denn es handelt sich um eine Benachteiligung aufgrund der Religion des Mitarbeiters.
  3. Nein, denn es liegt kein rechtlich sachlicher Grund für eine Kündigung vor.
  1. Ja, weil Ihr Arbeitgeber sonst haftbar wird und Sie in Regress nehmen kann.
  2. Ja, weil Maßnahmen gegen Benachteiligungen zu ergreifen sind.
  3. Nein, weil nicht von Seiten des Arbeitgebers Benachteiligungen erfolgen.
  4. Nein, weil Benachteiligungen bereits in der Dienstordnung verboten worden sind.
  1. Eine Abmahnung aussprechen.
  2. Mitarbeiter, die andere benachteiligen, notfalls versetzen.
  3. Sie richten einen Appell an Ihre Mitarbeiter und hoffen auf Kooperation.
  4. Sie vertrauen auf eine spätere Einsicht, schließlich haben Sie Ihre Erwartung klar geäußert.

Dozent des Vortrages AGG - Seminar für Führungskräfte (Med. Edition)

   ZeQ AG

ZeQ AG


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