Der Vortrag „AGG - Seminar für Führungskräfte (Med. Edition)“ von ZeQ AG ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Seminar für Führungskräfte (Med. Edition)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Ziel verfolgte der Gesetzgeber mit dem Erlass des AGG am 14.8.2006?
In welchen Bereichen darf laut AGG niemand benachteiligt werden? (Mehrfachantwort möglich)
In einer Kinderklinik wirbt man mit besonders qualifizierten und empathischen Kinderärzten -innen. Deshalb gilt folgende Regel: Oberärztin/Oberarzt kann nur werden, wer einen Facharzt für Kinderheilkunde hält und mindestens ein Kind hat. Eine talentierte, kinderlose Ärztin beschwert sich. Ist die Regel zulässig?
Ihnen fällt auf, dass ein Mitarbeiter ein „Playmate“-Foto in seinen Spind geklebt hat. Ist dies eine Form sexueller Belästigung, auf die Sie reagieren müssen?
Eine Mitarbeiterin beschwert sich bei Ihnen darüber, dass sie im OP-Bereich kein Kopftuch tragen darf. Dies sei eine laut § 1 AGG unzulässige Benachteiligung aufgrund ihrer Religion. Liegt hier eine (unzulässige) Benachteiligung vor? (Mehrfachantwort möglich)
Sie sind Teamleiter eines freigemeinnützigen Krankenhauses. Eine Voraussetzung für die Beschäftigung dort ist die bestehende Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Ein Mitarbeiter konvertiert zum Protestantismus, woraufhin ihm gekündigt wird. Ist dies zulässig?
Sie sehen in Ihren Mitarbeitern mündige, vernunftbegabte Bürger, die ihre Differenzen auf dem „kleinen Dienstweg“ selbst regeln können. Sie beobachten Streit, manches Mal auch mutmaßliche Benachteiligungen, etwa bei der Dienstplangestaltung. Obwohl dies „unter Kollegen“ bleibt, müssen Sie eingreifen? (Mehrfachantwort möglich)
Sie sehen, dass die Benachteiligungen unter Ihren Mitarbeitern nicht abnehmen. Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, die geeignet sind, das Verhalten abzustellen? (Mehrfachantwort möglich)
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