Immobiliarsachenrecht 2: Zweiterwerb der Vormerkung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Immobiliarsachenrecht 2: Zweiterwerb der Vormerkung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Trainingsfall: Zweiterwerb der Vormerkung
  • 1. Durch Abtretung des Anspruchs!
  • 2. Klausuraufbau
  • 2.1 Anspruchsgrundlage § 888 I
  • 2.2 Vormerkung entstanden §§ 883, 885
  • 2.3 Vormerkung übergegangen § 401 anlog!
  • 2.4 Eigentumserwerb des Dritten
  • 2.5 Relative Unwirksamkeit des Eigentumserwerbs
  • 2.6 § 888 I: Formeller Berichtigungsanspruch

Quiz zum Vortrag

  1. Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweiterwerb.
  2. Die relative Wirkung der Vormerkung § 883 II BGB.
  3. Die Akzessorietät (Abhängigkeit) der Vormerkung (§ 883 I BGB) zur Forderung.
  4. Die Voreintragung des Bewilligenden § 39 GBO.
  5. Das materielle Konsensprinzip im Grundbuchrecht.
  1. Die Abtretung des zu sichernden Anspruchs.
  2. Eine Einigung über den Übergang der Vormerkung.
  3. Die Abtretung der Vormerkung.
  4. Die Eintragung des Erwerbers als Vormerkungsberechtigter im Grundbuch.
  1. Es muss ein zu sichernder Anspruch bestehen.
  2. Es muss eine Bewilligung des Betroffenen vorliegen.
  3. Die Vormerkung muss ins Grundbuch eingetragen worden sein.
  4. Die Auflassung des Grundstücks muss bereits erfolgt sein.
  1. Die Bösgläubigkeit desjenigen, der von der Verfügung nach Eintragung profitiert.
  2. Die Eintragung der Vormerkung.
  3. Eine Verfügung nach Eintragung.
  4. Die Vereitelung des Anspruchs.
  1. Der Erwerber wird Eigentümer.
  2. Der Erwerber und der Vormerkungsberechtigte werden Miteigentümer.
  3. Das Grundbuch wird falsch.
  4. Der Veräußerer verliert sein Eigentum am Grundstück.
  1. Die Verfügung ist dem Vormerkungsberechtigten gegenüber relativ unwirksam.
  2. Der Erwerber kann nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
  3. Der zu sichernde Anspruch des Vormerkungsberechtigten geht auf den Erwerber über.
  4. Der Vormerkungsberechtigte wird dem Erwerber gegenüber als Eigentümer betrachtet.

Dozent des Vortrages Immobiliarsachenrecht 2: Zweiterwerb der Vormerkung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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