Die Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungsklage von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungsklage“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Endgültiger Rechtsschutz bei Gericht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einordnung Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage
  • Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
  • Statthaftigkeit der Anfechtungsklage
  • Klagebefugnis
  • Erfolgloses Vorverfahren
  • Klagefrist
  • Richtiger Klagegegner
  • Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen
  • Fallbeispiel: Eine Insel mit zwei Bergen
  • Falllösung: Eine Insel mit zwei Bergen

Quiz zum Vortrag

  1. Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die gerichtliche Verurteilung zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden, Unterlassen) begehrt, auf das nicht im Wege einer besonderen Leistungsklage geklagt werden kann.
  2. Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt.
  3. Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der sich noch nicht erledigt hat, begehrt.
  4. Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt.
  1. § 111 VwGO
  2. § 113 IV VwGO
  3. § 43 II 1 VwGO
  4. § 42 I VwGO
  1. Die Leistungsvornahmeklage
  2. Die Unterlassungsklage
  3. Die Verpflichtungsklage, § 42 I 2. Fall VwGO
  4. Die Anfechtungsklage, § 42 I 1. Fall VwGO
  1. Für die Erhebung einer allgemeine Leistungsklage ist eine Klagefrist nicht zu beachten. Es gelten nur die allgemeinen Grundsätze der Verwirkung.
  2. Für die Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage gilt die Jahresfrist gem. § 58 II VwGO.
  3. Für die Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage gilt die Monatsfrist gem. § 74 II, I VwGO.
  4. Für die Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage gilt die Monatsfrist gem. § 47 II 1 VwGO.

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungsklage

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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