Die Zulässigkeit des Bund-Länder-Streits (Art. 93 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit des Bund-Länder-Streits (Art. 93 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besondere verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Zulässigkeit des Bund-Länder-Streits
  • Zulässigkeitsvorraussetzungen
  • Fallbeispiel: On the road
  • Falllösung: On the road

Quiz zum Vortrag

  1. Das Verfahren gibt dem Bund und den Ländern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen im bundesstaatlichen Gefüge zu verteidigen.
  2. Das Verfahren gibt dem Bund die Möglichkeit, Kompetenzverletzungen der Länder kontrollieren zu lassen.
  3. Das Verfahren gibt dem Bund und den Ländern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen im internationalen Gefüge zu verteidigen.
  4. Das Verfahren gibt den Ländern die Möglichkeit, ihre Kompetenzen im bundesstaatlichen Gefüge zu verteidigen.
  1. sie geeignet ist, in den Rechtskreis eines der Beteiligten (Bund oder Land) einzugreifen.
  2. der betroffene Beteiligte sich in seinen Rechten verletzt sieht.
  3. die Maßnahme von gewisser Dauer und Intensität ist.
  4. sie den streitführenden Beteiligten in irgendeiner Weise betrifft.
  1. Die Gesetzesausführung ist primär Sache der Länder.
  2. Die Gesetzesausführung ist immer Sache des Bundes und der Länder.
  3. Die Gesetzesausführung ist primär Sache des Bundes.
  4. Es wird für jedes Gesetz gesondert bestimmt wer die Kompetenz zur Gesetzesausführung innehat.
  1. Aus einer Gesetzgebundgkompetenz des Bundes resultiert keine Ausführungs-/ Verwaltungskompetenz.
  2. Aus einer Gesetzgebundgkompetenz des Bundes leitet sich eine entsprechende Ausführungs-/ Verwaltungskompetenz ab.
  3. Aus einer Gesetzgebundgkompetenz des Bundes leitet sich eine entsprechende Ausführungs-/ Verwaltungskompetenz ab, wenn es sich um einen Fall der ausschließlichen Gesetzgebung handelt.
  4. Aus einer Gesetzgebundgkompetenz des Bundes leitet sich eine entsprechende Ausführungs-/ Verwaltungskompetenz ab, wenn es sich um einen Fall der konkurrierenden Gesetzgebung handelt.

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit des Bund-Länder-Streits (Art. 93 I Nr. 3 GG, §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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