ZPO Ref: § 23 – Aufrechnung von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 23 – Aufrechnung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 23: Aufrechnung
  • 1. Doppeltatbestand
  • 2. Primär- und Hilfsaufrechnung
  • 2. Primär- und Hilfsaufrechnung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Prozessaufrechnung ist ein materielles Rechtsgeschäft.
  2. Die Prozessaufrechnung ist eine Prozesshandlung.
  3. Die Widerklage ist eine Prozesshandlung.
  4. Die Widerklage ist ein materielles Rechtsgeschäft.
  1. Zwei gleichartige Forderungen müssen sich vollwirksam und fällig gegenüber stehen.
  2. Es darf kein Aufrechnungsverbot vorliegen.
  3. Es muss eine Aufrechnungserklärung vorliegen.
  4. Der Erklärende muss postulationsfähig sein.
  1. Mit zivilrechtlichen Ansprüchen
  2. Mit nicht zivilrechtlichen Ansprüchen, die unstreitig sind
  3. Mit nicht zivilrechtlichen Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt sind
  4. Mit nicht zivilrechtlichen Ansprüchen, soweit das Zivilgericht über eine besondere Sachkunde verfügt
  1. Dann ist analog § 139 BGB auch die materiell rechtliche Aufrechnung unwirksam.
  2. Dann verliert der Beklagte seine Aufrechnungsforderung.
  3. Dann hat der Beklagte zwar noch seine Aufrechnungsforderung, kann sie aber nicht durchsetzen, weil dem eine rechtskräftige Entscheidung entgegensteht.
  4. Dann kann der Beklagte nach § 119 II BGB die Aufrechnungserklärung anfechten. Wenn er das nicht tut, dann verliert er seine Forderung.
  1. Die Primäraufrechnung führt zum vollständigen Erlöschen der Klageforderung.
  2. Über die Hilfsaufrechnung des Beklagten muss nicht entschieden werden, weil bereits der Anspruch des Klägers nicht besteht.
  3. Nachdem der Beklagte erfolglos die Klageforderung bestritten hat, führt die Hilfsaufrechnung zum vollständigen Erlöschen der Klageforderung.
  4. Die Primäraufrechnung führt zum teilweise Erlöschen der Klageforderung.
  5. Nachdem der Beklagte erfolglos die Klageforderung bestritten hat, führt die Hilfsaufrechnung zum teilweise Erlöschen der Klageforderung.

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 23 – Aufrechnung

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... des Beklagten, Tatsachen, Rechtsansichten, Beweise, Erklärung zum Vortrag des Klägers, Geltendmachung von ...

... Prozess, Gestaltungsrecht, Willenserklärung, Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess, Erklärung ...

... im Prozess: Erklärung der Aufrechnung vor/im Prozess, Verteidigungsmittel, Prozesshandlung, Gestaltungsrecht, Willenserklärung, Gegenanspruch, Prozessual Materiell § 253 II ZPO analog § 387 BGB ...

... Aufrechnung vor/im Prozess, Gegenanspruch, Prozessual Materiell unbedingt ...

... der Aufrechnung, Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess, Erklärung ...

... Streitwert, Kosten, Hauptsache, Tatbestand, Entscheidungsgründe § 45 III GKG. Soweit Entscheidung ergeht Klage oder Klage + Aufrechnungsforderung nur Klageforderung...

... und Kostenentscheidung: § 45 III GKG unterliegt mit obsiegt mit von insgesamt bezüglich 4.000.- ...

... Kostenentscheidung: 45 III GKG unterliegt mit obsiegt mit von insgesamt bezüglich 4.000.- Klageforderung ...

... Wege des Gegenangriffs mittels einer Widerklage (unten § 24) geltend machen. 1. Doppeltatbestand: Der Beklagte kann sich im Prozess auf eine Aufrechnung berufen, die er außerprozessual erklärt hat. Im Regelfall aber wird die Aufrechnungserklärung erst im Prozess abgegeben. In der Aufrechnungserklärung liegt dann zum einen die Ausübung eines materiellen Gestaltungsrechts, zum anderen ...

... prozessual und materiell wirksam ist (§ 139 BGB analog). Die einheitliche Betrachtung beider Seiten der Aufrechnung gilt auch für den Widerruf der Aufrechnungserklärung. Dieser wäre prozessual möglich, da er jedoch materiell ausgeschlossen ist, kann die Prozessaufrechnung insgesamt nicht widerrufen werden. Voraussetzungen: Folgen, Mängel, Widerruf. Formen der Aufrechnung: Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess. Erklärung der Aufrechnung vor ...

... ist praktisch die Ausnahme. Dabei verteidigt sich der Beklagte nur mit der Aufrechnung, die ...

... prüfen, erst wenn die Begründetheit der Klage feststeht, wird über die Hilfsaufrechnung entschieden. Der Beklagte verliert damit seine Gegenforderung nur, wenn die Klageforderung wirklich besteht. ...

... sich in Tatbestand und Entscheidungsgründen bei der Primäraufrechnung immer, bei der Hilfsaufrechnung nur, wenn darüber entschieden wird (weil die Hauptverteidigung erfolglos geblieben ist). Formen der Aufrechnung: Geltendmachung ...