ZPO Ref: § 21 – Klageänderung von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 21 – Klageänderung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 21: Klageänderung
  • 1. Allgemeine Klageänderung
  • 2. Besondere Klageänderung
  • 3. Prüfungsschema Klageänderung
  • 4. Folgen Klageänderung

Quiz zum Vortrag

  1. Entweder Sachdienlichkeit oder die Einwilligung des Beklagten
  2. Bei der nachträglichen Klagehäufung Sachdienlichkeit, bei dem Klagewechsel die Einwilligung des Beklagten
  3. Bei der nachträglichen Klagehäufung die Einwilligung des Beklagten, bei dem Klagewechsel Sachdienlichkeit
  4. Immer die Einwilligung des Beklagten
  1. Wenn es der Prozessökonomie dient.
  2. Wenn das Gericht in dem zusätzlichen Streitgegenstand keine größeren rechtlichen oder tatsächlichen Probleme sieht.
  3. Wenn das Gericht in dem zusätzlichen Streitgegenstand keine größeren rechtlichen Probleme sieht.
  4. Wenn das Gericht in dem zusätzlichen Streitgegenstand keine größeren tatsächlichen Probleme sieht.
  5. Sachdienlichkeit liegt immer dann vor, wenn das Gericht zuständig ist.
  1. Der Kläger beantragt anstelle der Zahlung eines Geldbetrags die Feststellung, dass sich der Rechtsstreit nach Erfüllung durch den Beklagten in der Hauptsache erledigt habe (einseitige Erledigungserklärung).
  2. Der Kläger geht von der Auskunftsklage zur Zahlungsklage über.
  3. Der Kläger hat Herausgabe eines von ihm verliehenen PKWs verlangt, der im Laufe des Prozesses zu Schrott gefahren wird und möchte nun Schadensersatz.
  4. Der Kläger möchte statt dem Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall vom Beklagten nun eine Mietminderung für die vom selben Beklagten an ihn vermietete Wohnung.
  1. Wenn die Einwilligung vermutet wird, weil sich der Beklagte auf die abgeänderte Klage einlässt.
  2. Wenn eine besondere Klageänderung vorliegt, die kraft Gesetzes zulässig ist.
  3. Nie.
  4. Wenn der Beklagte der Klageänderung widerspricht, ohne den Widerspruch hinreichend zu begründen.
  1. Klagewechsel
  2. Klageanpassung
  3. Klagebeschränkung
  4. Klageerweiterung
  5. Nachträgliche Klagehäufung
  1. Der Kläger hat 3/4, der Beklagte hat 1/4 der Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
  2. Der Kläger hat 1/4, der Beklagte hat 3/4 der Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
  3. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
  4. Der Kläger und der Beklagte haben die Kosten des Rechtsstreites je zur Hälfte zu tragen.

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 21 – Klageänderung

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht BMR BOHNEN MONTAG ROHDE ...

... Prozess Gericht ...

... Klageänderung. Klageänderung ,Subjektive Klageänderung ,Objektive Klageänderung ,Änderung von Parteien , Änderung von ...

... § 263 Zulässig nur unter den Voraussetzungen §§ 263, 267, 268 Allgemeine Klageänderung neben der alten Klage anstelle der ...

... Besondere Klagehäufung ,Klageänderung ,Besondere Klageänderung wegen Bezeichnungsfehler wegen nachträglicher Änderung des Sachverhalts, wegen nachträglicher Änderung des Umfangs, Klageerweiterung § 264 Nr. 2 ZPO Klage- anpassung § 264 Nr. 3 ...

... Hat der Beklagte in die Klageänderung eingewilligt: § 263 Ist die Klageänderung sachdienlich: § 263 nein nein nein nein ja ...

... Will Kläger alten Antrag Form, Klageänderung über neuen Antrag, über alten Antrag,Keine Entscheidung ,Sachurteil hilfsweise ...

... Verbreitet wird unter der Klageänderung nur die objektive Klageänderung verstanden. Die subjektive Klageänderung ist unter § 15 dargestellt. Eine objektive Klageänderung liegt nur vor, wenn der Streitgegenstand sich nach Rechtshängigkeit ...

 

... Sachdienlich ist die Klageänderung, wenn die Fortsetzung des bisherigen Prozesses dem Beginn eines neuen Prozesses gegenüber Vorteile bringt. ...

 

... Vorliegen müssen indes die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen jeder Klage. Eine zwingende Prüfungsreihenfolge der einzelnen Voraussetzungen der Klageänderung gibt es nicht. Zur Vermeidung unnötigen Aufwands hat sich das nachstehende Prüfungsschema bewährt. Dieses bezieht neben den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klageänderung auch die Frage nach den ...