ZPO Ref: § 20 – Stufenklage von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 20 – Stufenklage“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 20: Stufenklage
  • 1. Objektive Klagehäufung
  • 2. Unbezifferter Klageantrag
  • 3. Teilurteile

Quiz zum Vortrag

  1. Teilurteil
  2. Vorbehaltsurteil
  3. Zwischenurteil
  4. Stufenurteil
  5. Provisorisches Urteil
  1. Eine Änderung des Streitgegenstandes
  2. Eine Änderung des Klägers
  3. Eine Änderung des Beklagten
  4. Eine Änderung des Richters
  1. Ja, aus § 242 BGB wird unter bestimmten Voraussetzungen ein allgemeiner Auskunftsanspruch abgeleitet.
  2. Nein.
  3. Ein weiterer Anspruch wird aus dem Gesetzt zwar nicht abgeleitet, allerdings kann das Gericht in Fällen, in denen der Kläger auf weitere Auskunft angewiesen ist, von Amts wegen ermitteln.
  4. Ein weiterer Anspruch wird aus dem Gesetzt zwar nicht abgeleitet, allerdings muss das Gericht in Fällen, in denen der Kläger auf weitere Auskunft angewiesen ist, von Amts wegen ermitteln.
  1. Teilurteil
  2. Objektive Klagehäufung
  3. Unbezifferter Antrag
  4. Subjektive Klagehäufung
  5. Nebenintervention
  1. Es müssen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Auskunft bestehen.
  2. Der Anspruch auf eidesstattliche Versicherung hat gerade die Besonderheit, dass er ohne weitere Voraussetzung immer besteht.
  3. Es dürfen keine berechtigten Zweifel an der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Auskunft bestehen.
  4. Der Anspruch auf eidesstattliche Versicherung hat die Besonderheit, dass er nur dann besteht, wenn das Gericht zustimmt. Dabei ist das Gericht völlig frei in seiner Entscheidung.

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 20 – Stufenklage

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... JURISTISCHE STAATSEXAMEN Dr. Oberheim Zivilprozessrecht ...

... Beispielsfall Oma Untermieter Sohn Gesetzlicher Erbe Testamentarischer Erbe ...

... Urteil Zwangsvollstreckung Einleitung Vorbereitung Durchführung Urteil Zwangsvollstreckung ...

... objektive Klagehäufung Auskunftsanspruch, Besondere, Allgemeiner § 242 ...

... der Auskunft - Keine Kostenentscheidung - Keine Entscheidung zur vorl. Vollstreckbarkeit - Abweisung Klage auf Abgabe der eid. Vers. - Keine Kostenentscheidung - Keine Entscheidung zur vorl. Vollstreckbarkeit - Abweisung Klage auf Leistung - Kostenentscheidung ...

... Dabei werden die Ansprüche in diesem Prozess sukzessive verhandelt und entschieden. Die Stufenklage stellt damit die besondere Kombination dreier allgemeiner Prozessinstitute dar, ...

... Erforderlich ist allerdings – wie beim allgemein unbezifferten Klageantrag auch – die Angabe einer Betragsvorstellung. ...

... des Beklagten, sondern auch für die Abweisung der Klage, die ebenfalls grundsätzlich nur bezüglich der jeweils verhandelten Stufe erfolgt. Ausnahmsweise kann die Klage auch insgesamt, alle Stufen umfassend abgewiesen werden, wenn bereits anfänglich feststeht, dass sie insgesamt keinen Erfolg haben kann. Der Umfang einer solchen Gesamtabweisung muss in den Gründen eindeutig klargestellt werden. ...