Der Vortrag „Einbeziehung in den Vertrag und Auslegung (§ 305 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Aussage ist wahr?
Muss ein ausdrücklicher Hinweis des Verwenders bei Vertragsabschluss gem. § 305 II Nr. 1 BGB oder ein sichtbarer Aushang der AGB erfolgen?
Wie verhalten sich Individualabreden mit den AGB?
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