Der Vortrag „Der Schenkungsvertrag (§§ 516 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was trifft auf eine Schenkung zu?
Bei welchen der folgenden unentgeltlichen Verträge wird keine Verfügung geschuldet?
Was zeichnet eine Zuwendung i.R. eines Schenkungsvertrages aus?
Was trifft auf eine Auflage i.S.d. § 525 I BGB nicht zu?
An welche Sonderfälle, die u.U. keine Schenkungen sind, muss im Rahmen der §§ 516 ff. BGB immer gedacht werden?
Wann liegt eine Handschenkung vor?
Was trifft auf die Handschenkung nicht zu?
Was gilt für die Gewährleistungsrechte aus einem Schenkungsvertrag?
Was können schwere Verfehlungen i.S.d. § 530 I BGB sein?
Wodurch wird das Recht zum Widerruf einer Schenkung nicht ausgeschlossen?
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