Rechtsfolgen der c.i.c. Haftung (§§ 311 II, 2810 I, 241 II BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsfolgen der c.i.c. Haftung (§§ 311 II, 2810 I, 241 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsfolgen der c.i.c. Haftung
  • Schaden
  • Fallbeispiel: Die nächste WG-Party
  • Falllösung: Die nächste WG-Party

Quiz zum Vortrag

  1. Schaden
  2. Haftungsausfüllende Kausalität
  3. Mitverschulden
  4. Umfang der Schadensersatzleistungen
  1. Differenzhypothese
  2. Lagertheorie
  3. Modifizierte Subjektstheorie
  4. Äquivalenztheorie
  1. Schaden mit der Pflichtverletzung
  2. Rechtsgutsverletzung mit der Handlung
  3. Den Umfang des Schadensersatzes mit dem Schaden selbst
  4. Schaden mit der Rechtswidrigkeit
  1. Alle Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen.
  2. Es ist ein Schuldverhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger erforderlich
  3. Es wird nur auf die Folge verwiesen.
  4. Es ist kein Schuldverhältnis erforderlich.
  5. Ein Rechtsgrundverweis wirkt sich nur manchmal aus.

Dozent des Vortrages Rechtsfolgen der c.i.c. Haftung (§§ 311 II, 2810 I, 241 II BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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