Der Vortrag „Rechtsfolgen der c.i.c. Haftung (§§ 311 II, 2810 I, 241 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was wird als erstes in der Rechtsfolge geprüft?
Nach welcher Theorie wird ein Schaden bestimmt?
Was verbindet die haftungsausfüllende Kausalität?
Was verbindet man mit einem Rechtsgrundverweis?
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