Besitzschutz: Possessorische Besitzansprüche (§§ 861, 862, 869 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besitzschutz: Possessorische Besitzansprüche (§§ 861, 862, 869 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Besitzschutz: Possessorische Besitzansprüche
  • Verbotene Eigenmacht
  • Besitzentzug beim Anspruchsteller
  • Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners
  • Kein Ausschluss / Kein Erlöschen
  • Petitorische Einwendungen
  • Rechtsfolge
  • Fallbeispiel: Kein Platz für alle
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. §§ 861, 862 BGB
  2. §§ 1007 I, II BGB
  3. § 858 V BGB
  4. §§ 929, 930 BGB
  1. Sie geben dem Besitzer bei Besitzentziehung oder Besitzstörung das Recht, Wiederherstellung der vorigen Besitzverhältnisse zu verlangen.
  2. Sie geben dem Besitzer nur bei Besitzentziehung das Recht, Wiederherstellung der vorigen Besitzverhältnisse zu verlangen.
  3. Sie geben dem Besitzer nur bei Besitzstörung das Recht, Wiederherstellung der vorigen Besitzverhältnisse zu verlangen.
  4. Sie räumen dem Besitzer Herausgabeansprüche ein, der ein "besseres" Recht zum Besitz hat.
  5. Sie stellen neben § 1006 eine weitere Eigentumsvermutung dar.
  1. Aus dem Besitz als solchem.
  2. Aus der Eigentümerstellung.
  3. Aus dem Recht zum Besitz.
  4. Aus dem Vertrag zwischen Anspruchssteller und Anspruchsgegner.
  1. Verbotene Eigenmacht
  2. Besitzentziehung
  3. Besitzstörung
  4. Besitzkehr
  1. Der Besitzer gibt aufgrund eines Irrtums oder arglistiger Täuschung eine Sache heraus.
  2. Jemand nimmt in einem Restaurant aus Versehen einen Regenschirm mit, den er für seinen eigenen hält, der tatsächlich aber einem Dritten gehört.
  3. Ein Käufer holt die Kaufsache eigenmächtig selbst ab, nachdem er den Verkäufer wiederholt erfolglos zur Lieferung aufgefordert hat.
  4. Jemand kauft einem Geschäftsunfähigen Sachen ab.

Dozent des Vortrages Besitzschutz: Possessorische Besitzansprüche (§§ 861, 862, 869 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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