Rechtsgeschäftliche Pfandrechte an beweglichen Sachen (§§ 1204 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsgeschäftliche Pfandrechte an beweglichen Sachen (§§ 1204 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsgeschäftliche Pfandrechte an beweglichen Sachen, §§ 1204 ff.
  • Definition: Akzessorietät
  • Ersterwerb des vertraglichen Pfandrechts
  • Voraussetzungen des Ersterwerbs
  • Einwendungen des Verpfänders
  • Übertragung des Pfandrechts
  • Erlöschen des Pfandrechts
  • Fallbeispiel: Das Gemälde
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. Pfandrecht dient der Absicherung eines Anspruchs.
  2. Pfandrecht dient der Erfüllung einer Forderung.
  3. Pfandrecht dient der Aufrechnung eines Anspruchs.
  4. Pfandrecht dient der Befriedigung des Gläubigers
  1. §§ 1204 ff. BGB
  2. §§ 1000 ff. BGB
  3. §§ 765 ff BGB
  4. §§ 929 ff BGB
  1. Durch Abtretung der Forderung geht Pfandrecht kraft Gesetz auf Dritten über.
  2. Durch Handschlag des bisherigen Forderungsinhabers und dem neuen Forderungsinhaber über Übergang des Pfandrechts.
  3. Durch Einigung zwischen Schuldner und Forderungsinhaber über Übergang des Pfandrechts.
  4. Durch Einigung zwischen Schuldner und dem Dritten über Einigung des Pfandrechts.
  1. Der Pfandgläubiger kann die Sache verwerten i.d.R. durch Verkauf.
  2. Der Pfandgläubiger muss die Sache an den Schuldner zurückgeben.
  3. Der Pfandgläubiger kann die Sache nutzen, bis er durch die Nutzungsvorteile befriedigt ist.
  4. Der Pfandgläubiger kann Anzeige erstatten.

Dozent des Vortrages Rechtsgeschäftliche Pfandrechte an beweglichen Sachen (§§ 1204 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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