Rechte und Pflichten des Zeugen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechte und Pflichten des Zeugen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Verfahrensbeteiligte im Strafverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Zeuge und seine Pflichten
  • Die Verweigerungsrechte
  • Konsequenzen unterbliebener Belehrung
  • Nachträgliche Zeugnisverweigerung
  • Abschlussfall: Verliebt, verlobt, verhandelt
  • Falllösung: Verliebt, verlobt, verhandelt

Quiz zum Vortrag

  1. Der Zeuge hat auf eine ordnungsgemäße Ladung des Gerichts zu Erscheinen.
  2. Der Zeuge hat die Pflicht zu Erscheinen, wenn der von der Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß geladen wurde.
  3. Ein Zeuge muss nicht erscheinen, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
  4. Der Zeuge hat die Pflicht zu Erscheinen, wenn der von der Polizei geladen wurde.
  5. Der Zeuge hat nicht die Pflicht zu Erscheinen, wenn der von der Polizei geladen wurde.
  1. Der Zeuge hat grds. die Pflicht zu Erscheinen.
  2. Der Zeuge ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
  3. Unter Umständen besteht für den Zeugen die Pflicht, einen Eid abzugeben.
  4. Eine Zeuge hat keine Verpflichtungen.
  5. Ein Zeuge muss nur erscheinen, aber nicht Aussagen.
  1. Der Ehepartner kann sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
  2. Träger von Berufsgeheimnissen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.
  3. Gute Freunde haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
  4. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft reicht nicht aus, um ein Zeugnisverweigerungsrecht zu begründen.
  5. Verlobte können sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
  1. Aus einer unwahren Aussage kann eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung gem. § 258 I StGB resultieren.
  2. Wer gegen die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage verstößt muss mit einer Strafverfolgung wegen falscher uneidlicher Aussage und Meineid gem. § 153 ff. StGB rechnen.
  3. Die Wahrheitspflicht muss von Zeugen nicht eingehalten werden.
  4. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht wird mit Beugehaft bestraft.
  5. Aus einer unwahren Aussage kann eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung gem. § 260 StGB resultieren.

Dozent des Vortrages Rechte und Pflichten des Zeugen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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