Wirksamwerden von Willenserklärungen (§§ 130 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Wirksamwerden von Willenserklärungen (§§ 130 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgeschäfte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Wirksamwerden der Willenserklärung
  • Empfangsbedürftige Willenserklärungen
  • Abhandengekommene Willenserklärungen
  • Empfangsbote
  • Problemfall Übergabeschreiben
  • Mängel
  • Fallbeispiel: Dieter und die Wodkaflaschen
  • Falllösung: Dieter und die Wodkaflaschen

Quiz zum Vortrag

  1. Bei telefonisch abgegeben empfangsbedürftigen Willenserklärungen, die gegenüber dem Vertreter abgegeben wird
  2. Bei abgegeben empfangsbedürftigen Willenserklärungen, wenn sich der Erklärende und Empfänger in einem Raum befinden
  3. Bei telefonisch abgegeben empfangsbedürftigen Willenserklärungen, die gegenüber dem Empfänger abgegeben wird
  4. Bei telefonisch abgegeben empfangsbedürftigen Willenserklärungen an den Empfangsboten
  5. Bei nichtempfangsbedürftigen Willenserklärungen
  1. Putzfrau
  2. Nicht bevollmächtigter Mitarbeiter eines Unternehmens
  3. Erklärungsbote
  4. Kleine Kinder
  5. Nachbar
  1. Wenn der Adressat wusste oder wissen musste, wer ihm schrieb und er das Schreiben nicht abgeholt hat, weil ihm dessen vermuteter Inhalt unangenehm war.
  2. Wenn der Adressat auch ohne zu ahnen wer ihm schrieb das Schreiben nicht abgeholt hat, weil er grundsätzlich nur von negativen Schreiben ausgeht.
  3. Immer dann, wenn nach einer Benachrichtigung der Adressat das Schreiben nicht innerhalb einer Frist von 2 Tagen abholt.
  4. Immer dann, wenn nach einer Benachrichtigung der Adressat das Schreiben nicht innerhalb der Frist abholt, in der eine Abholung möglich ist.
  1. Geschäftsunfähigkeit des Empfängers
  2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers
  3. Falscher Adressat
  4. Formmängel
  5. Anfechtbarkeit

Dozent des Vortrages Wirksamwerden von Willenserklärungen (§§ 130 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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