Die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 153 VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 153 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsprozessrecht: Rechtsmittel“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsmittel zur Wiederaufnahme des Verfahrens
  • Zulässigkeit und Begründetheit
  • Fallbeispiel: Ehrlich währt am längsten
  • Lösung: Ehrlich währt am längsten

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, es handelt sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf.
  2. Ja, es handelt sich hierbei um ein Rechtsmittel.
  3. Es gibt keine Rechtsmittel im öffentlichen Recht.
  4. Das kommt auf das wiederaufzunehmende Verfahren an.
  1. Nichtigkeitsklage und Resolutionsklage.
  2. Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage.
  3. Widerspruch und Fortsetzungsfeststellungsklage.
  4. Restitutionsklage und Anfechtungsklage.
  1. Bei besonders schweren Verfahrensfehlern.
  2. Bei kleineren Verfahrensfehlern.
  3. Bei groben materiell-rechtlichen Verstößen.
  4. Bei leichten materiell-rechtlichen Verstößen.
  1. Bei dem nachträglichen Herausstellen schwerwiegender Verstöße und wenn sich herausstellt, dass eine Urkunde, die maßgeblich zur Urteilsfindung beigetragen hat, fälschlich angefertigt wurde.
  2. Wenn sich während eines Verfahrens herausstellt, dass ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder eine Urkunde fälschlicherweise angefertigt wurde.
  3. Bei kleineren Formfehlern, die am Ausgang des Verfahrens nichts ändern.
  4. Bei dem nachträglichen Herausstellen kleinerer Verstöße.

Dozent des Vortrages Die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 153 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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