Der Vortrag „Vollstreckungshindernisse und -verträge“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Müssen Vollstreckungshindernisse von Amts wegen überprüft werden?
Was sind Beispiele für Vollstreckungshindernisse?
Was sind die Rechtsfolgen, wenn ein Vollstreckungshindernis nach Antrag, aber vor der Vollstreckung auftritt?
Was sind die Rechtsfolgen, wenn ein Vollstreckungshindernis vor dem Antrag auftritt?
Was sind die Rechtsfolgen, wenn ein Vollstreckungshindernis nach der Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen auftritt?
Was kann ein Vollstreckungshindernis nach § 775 Nr. 5 ZPO begründen?
Wann kann das Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO angeordnet werden und wer kann eine solche Schutzmaßnahme anordnen?
Wie grenzt man § 766 ZPO von § 793 ZPO nach der h.M. grundsätzlich ab?
Was ist statthaft, wenn ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO zurückgewiesen wird?
Wer ist zuständig für die Erinnerung nach § 766 ZPO?
Wer kann eine Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen?
Gegen wen kann sich die Erinnerung richten?
Können nach h.M. vollstreckungserweiternde Inhalte in einem Vollstreckungsvertrag vereinbart werden?
Welcher Rechtsbehelf ist bei echten Vollstreckungsverträgen statthaft?
Wobei handelt es sich um einen echten Vollstreckungsvertrag?
Was kann der Gerichtsvollzieher nicht Pfänden?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |