Verzug und Aufbaufall von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verzug und Aufbaufall“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verzug
  • 1. Verzögerungsschaden
  • 2. Schadensersatz statt Leistung
  • 3. Aufbaufall §§ 280, 286
  • 4. Aufbau von §§ 280, 281

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, Unmöglichkeit und Verzug schließen sich aus.
  2. Ja, aber nur wenn die Unmöglichkeit während des Verzuges eintritt.
  3. Ja, denn eine Leistung kann nur unmöglich werden, wenn der Schuldner vorher mit ihr in Verzug gekommen ist.
  4. Es kommt darauf an - grundsätzlich ist dies nicht möglich, Ausnahmekonstellationen existieren jedoch.
  1. sowohl in den §§ 280 I, II, 286 BGB,
  2. ausschließlich den §§ 280, 286 BGB.
  3. ausschließlich den §§ 280, 281 BGB.
  4. sowohl den § 280 I i.V.m. § 241 II BGB,
  5. als auch in den §§ 280 I, III, 281 BGB.
  1. Beim Schadensersatz wegen Verzuges besteht kein Anspruch auf Erfüllung mehr, beim Schadenersatz wegen Nicht-/Schlechtleistung jedoch schon.
  2. Die Leistung ist beim Schadensersatz wegen Nicht-/Schlechtleistung für den Gläubiger sinnlos geworden.
  3. Den Schadensersatz wegen Verzuges macht der Gläubiger neben der Leistung geltend, den Schadensersatz wegen Nicht-/Schlechtleistung statt der Leistung.
  4. Beim Schadensersatz wegen Verzuges besteht noch ein Anspruch auf Erfüllung, beim Schadenersatz wegen Nicht-/Schlechtleistung jedoch nicht.
  1. Nichtleistung bei möglicher und fälliger Leistung
  2. Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
  3. Schuldverhältnis
  4. Mahnung oder § 286 II Nr. 1-4
  5. Vertretenmüssen des Verzuges

Dozent des Vortrages Verzug und Aufbaufall

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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