Verwaltungsvollstreckungsrecht (Kostenverfügung, unmittelbare Ausführung, Abschleppfälle) von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verwaltungsvollstreckungsrecht (Kostenverfügung, unmittelbare Ausführung, Abschleppfälle)“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 23.3 Rechtmäßigkeit einer Kostenverfügung
  • 23.4 Unmittelbare Ausführung
  • 23.5 Abschleppfälle
  • 23.6 Beispielsfall zur Verhältnismäßigkeit

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, die Wirksamkeit des VA reicht aus.
  2. Ja, auf jeden Fall.
  3. Nur bei Kostenbescheiden über 100€.
  4. Nur wenn es mehrere Grund-VA gibt.
  1. Alle Antworten treffen zu
  2. Bei der unmittelbaren Ausführung wird kein entgegenstehender Wille des Ordnungspflichtigen gebrochen
  3. Bei der unmittelbaren Ausführung gibt es nie einen Grund-VA
  4. Bei der unmittelbaren Ausführung liegt eine vertretbare Handlung vor
  5. Bei der unmittelbaren Ausführung richtet sich die Maßnahme gegen einen Zustands- oder Verhaltensstörer
  1. Nein
  2. Ja, wegen § 80 II Nr. 1 VwGO
  3. Nur wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde
  4. Ja, wegen § 80 II Nr. 3 VwGO, 16 HessAGVwGO
  1. § 47 II HSOG kommt dann zur Anwendung, wenn kein GrundVA vorliegt und durch die Vollstreckung der Wille des Bürgers gebeugt werden soll.
  2. § 8 HSOG kommt dann zur Anwendung, wenn kein GrundVA vorliegt und die Behörde ans Stelle und für den Bürger handelt.
  3. § 8 HSOG kommt dann zur Anwendung, wenn kein GrundVA vorliegt und durch die Vollstreckung der Wille des Bürgers gebeugt werden soll.
  4. § 47 II HSOG kommt dann zur Anwendung, wenn kein GrundVA vorliegt und die Behörde ans Stelle und für den Bürger handelt.
  1. § 47 I HSOG
  2. § 74 HessVwVG
  3. § 8 HSOG
  4. § 47 II HSOG
  1. Ersatzvornahme
  2. Sofortvollzug
  3. Unmittelbare Ausführung
  4. Unmittelbarer Zwang

Dozent des Vortrages Verwaltungsvollstreckungsrecht (Kostenverfügung, unmittelbare Ausführung, Abschleppfälle)

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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