Die Prinzipien des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens und die Verfahrensrechte der Beteiligten von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Prinzipien des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens und die Verfahrensrechte der Beteiligten“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsverfahren und Recht der öffentlichen Sachen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemeine Verfahrensgrundrechte
  • Verfahrensrechte der Beteiligten
  • Fallbeispiel: die Akteneinsicht

Quiz zum Vortrag

  1. Die Beteiligungsfähigkeit ist in § 11 VwVfG geregelt und bestimmt, wer fähig ist, an einem Verfahren teilzunehmen.
  2. Die Beteilungsfähigkeit aus § 11 VwVfG stellt die Fähigkeit dar, am Termin des Verfahrens anwesend zu sein.
  3. Die Beteiligungsfähigkeit ist in § 12 VwVfG geregelt und bestimmt, wer fähig ist Verfahrenshandlungen vorzunehmen.
  4. Die Beteiligungsfähigkeit ist in § 111 VwVfG geregelt und bestimmt, wer Adressat von Verwaltungshalndlungen sein kann.
  1. Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet zur Untersuchung von Amts wegen, bei der die Mitwirkung gewünscht ist.
  2. Der Untersuchungsgrundsatz besagt, dass von Amts wegen Untersuchungen angestellt werden dürfen und die Mitwirkung bei diesen Untersuchungen Pflicht ist.
  3. Der Untersuchungsgrundsatz verpflichtet sowohl zur Untersuchung von Amtswegen, als auch zur Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten.
  4. Der Untersuchungsgrundsatz besagt, dass die Verfahrensbeteiligten zur Aufklärung des Sachverhalts berufen sind, eine Untersuchung von Amts wegen ist hingegen nur ausnahmsweise zulässig.
  1. Anhörungsrecht
  2. Recht auf Akteneinsicht
  3. Beratungs- und Auskunftsrecht
  4. Recht auf anwaltliche Vertretung

Dozent des Vortrages Die Prinzipien des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens und die Verfahrensrechte der Beteiligten

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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