Der Vortrag „Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Aussagedelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist die Besonderheit von § 160 StGB?
Was versteht man unter Verleiten?
A möchte seinen Freund F zu einer Falschaussage verleiten, indem er ihm sagt, sie beide seien am Tattag zusammen in der Kneipe gewesen; F jedoch ist bösgläubig und weiß, dass dies nicht stimmt, sagt aber trotzdem zugunsten des A (falsch) aus. Ist der Fall von § 160 StGB erfasst?
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