Die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besondere verfassungsgerichtliche Verfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde
  • Grundrechtsverletzung
  • Grundrechtsverletzung
  • Fallbeispiel: Plakatieren verboten
  • Falllösung: Plakatieren verboten

Quiz zum Vortrag

  1. Ein Eingriff bezeichnet jedes staatliche Handeln, das den Schutzbereich des Grundrechts beeinträchtigt.
  2. Ein Eingriff bezeichnet jedes staatliche Handeln, das den Grundrechtsträger betrifft.
  3. Ein Eingriff bezeichnet jedes staatliche Handeln, das einen Rechtsanspruch des Grundrechtsträgers negiert.
  4. Ein Eingriff bezeichnet jedes Handeln der Exekutive oder Judikative, das den Schutzbereich des Grundrechts beeinträchtigt.
  1. nur bei Art. 2 I GG (allg. Persönlichkeitsrecht).
  2. generell.
  3. nur bei Freiheitsgrundrechten.
  4. nur bei Art. 3 GG (Gleichstellung aller Menschen).
  1. Wenn Rechte Dritter oder andere Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang infolge einer Kollision mit schrankenlosen Grundrechten beschränkend wirken.
  2. Wenn das Grundrecht selbst eine Einschränkung enthält (z. B. Beschränkung des Art. 5 II GG).
  3. Wenn das Grundrecht schrankenlos gewährleistet wird (z. B. Art. 1 GG - Menschenwürde).
  4. Wenn ein Grundrecht durch faktisches, hoheitliches Handeln eingeschränkt wird.

Dozent des Vortrages Die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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