Verfahrensablauf: Verteidigung des Beklagten, Beweisverfahren von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verfahrensablauf: Verteidigung des Beklagten, Beweisverfahren“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • III. Verteidigung des Beklagten
  • IV. Beweisverfahren

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Er kann Tatsachen bestreiten, gestehen oder nichtbestreiten.
  3. Er kann Einreden oder Einwendungen geltend machen.
  4. Er kann Widerklage erheben oder mit einem Gegenanspruch aufrechnen.
  5. Er kann den Anspruch erfüllen oder anerkennen.
  1. Der Vortrag einer Partei ist ausreichend substantiiert, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einer Rechtsnorm geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen.
  2. Je detaillierter der Vortrag des Behauptenden, umso detaillierter muss auch das Bestreiten ausfallen.
  3. Ihre Grenzen findet die Substantiierungslast in der Darlegungslast.
  4. Ein unsubstantiiertes Vorbringen des Klägers hat letztlich die Unzulässigkeit der Klage zur Folge.
  1. Das Zugestehen der Tatsache wird fingiert.
  2. Die Tatsache gilt als bestritten.
  3. Der Richter darf die Tatsache nicht als Grundlage seiner Entscheidung heranziehen.
  1. Die Tatsache ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wahr.
  2. Vernünftige Zweifel an der Wahrheit dürfen nicht mehr bestehen.
  3. Die Tatsache ist sicher wahr (absolute Gewissheit).
  4. Die Tatsache ist wahrscheinlich wahr.
  5. Alle Antworten treffen zu.
  1. Wenn sie streitig und entscheidungserheblich ist
  2. Wenn der Kläger sie behauptet und der Beklagte sich dazu nicht äußert
  3. Wenn beide Parteien sie übereinstimmend behaupten und die Tatsache entscheidungserheblich ist
  4. Wenn beide Parteien sie übereinstimmend behaupten, der Richter aber Zweifel an der Wahrheit der Tatsache hat
  5. Alle Antworten treffen zu.
  1. Es reicht hier aus, dass die Überzeugung des Gerichts erschüttert wird.
  2. Der Gegenbeweis soll die Unrichtigkeit der für den Hauptbeweis dargestellten Tastachen dartun.
  3. Das kontradiktorische Gegenteil des Hauptbeweises ist dann unter Beweis gestellt, wenn das Gericht von der Unwahrheit der Haupttatsache überzeugt ist.
  4. Alle Antworten treffen zu.

Dozent des Vortrages Verfahrensablauf: Verteidigung des Beklagten, Beweisverfahren

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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