Sonderform der Unterlassungsklage: Die negative Leistungsklage von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Sonderform der Unterlassungsklage: Die negative Leistungsklage“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Endgültiger Rechtsschutz bei Gericht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erfolgloses Vorverfahren § 68 VwGO
  • Fallbeispiel: Saturday Night im "Fever"

Quiz zum Vortrag

  1. Vorbeugende Unterlassungsklage
  2. Amputierte Unterlassungsklage
  3. Abstrakte Unterlassungsklage
  4. Allgemeine Unterlassungsklage
  1. Gegenstand der vorbeugenden Unterlassungsklage ist die Verhinderung eines künftigen Realhandelns.
  2. Gegenstand der vorbeugenden Unterlassungsklage ist die Verhinderung des künftigen Erlasses eines Verwaltungsaktes.
  3. Gegenstand der vorbeugenden Unterlassungsklage ist die Verhinderung einer künftigen Verwaltungsvorschrift.
  4. Gegenstand der vorbeugenden Unterlassungsklage ist die Verhinderung einer künftigen Einzelanweisung.
  1. Eine zulässige allgemeine Unterlassungsklage ist begründet, wenn der Kläger einen Anspruch auf Unterlassen gegen den Beklagten hat und ihm keine Duldungspflicht obliegt.
  2. Eine zulässige allgemeine Unterlassungsklage ist begründet, wenn das streitige Rechtsverhältnis besteht.
  3. Eine zulässige allgemeine Unterlassungsklage ist begründet, soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsaktes rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist.
  4. Eine zulässige allgemeine Unterlassungsklage ist begründet, wenn der Kläger einen nicht durchsetzbaren Anspruch gegen den Beklagten hat.
  1. Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
  2. Unterlassungsanspruch gem. § 1004 BGB
  3. Aufopferungsanspruch
  4. Amtshaftungsanspruch

Dozent des Vortrages Sonderform der Unterlassungsklage: Die negative Leistungsklage

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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