Der Vortrag „Schuld: Das Unrechtsbewusstsein des Täters“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche dieser Aussage erfasst die rechtliche Dimension des Unrechtsbewusstseins?
Liegt das Unrechtsbewusstsein vor, wenn der Täter irrig Tatsachen annimt, bei deren tatsächlichem Vorliegen er gerechtfertigt wäre?
Welche Rechtsfolge hat das Fehlen des Unrechtsbewusstseins?
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