Der Vortrag „Ungerechtfertigte Bereicherung“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was sollte man tun, wenn man ein vorläufig vollstreckbares Urteil erwoben hat, dieses nach Hinterlegung einer Sicherheit vorläufig vollstreckt hat und nun nach Rerchtskraft des Urteils der unterlegene Beklagte sich weigert, die hintrelegte Sicherheit freizugeben?
Wie lautet der Antrag, wenn man eine Leistungsklage gegen den unterlegen Beklagte erhebt, der sich nach Rechtskraft des Urteils weigert die Sicherheit freizugeben?
Welcher Anspruch wird durch die Sicherheitsleistung bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteill grundsätzlich abgesichert?
Welche Anspruchsgrundlage ist für den erfolgreichen Kläger bei einer erneuten Leistungsklage gegen den Beklagten erfolgsversprechend, der nach Rerchtskraft des Urteils die Zustimmung zur Ausbezahlung der Sicherheit vom Beklagten möchte.
Was hat der Beklagte auf Kosten des Klägers erlangt, wenn er sich weigert nachdem das Urteil gegen ihn rechtskräftig wurde, die Zustimmung zur Ausbezahlung der Sicherheit zu erteilen?
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